Beschlussvorlage - 2021/974

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Anpassung der Geschäftsordnung wird beschlossen.

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Sachverhalt

Gemäß § 74 Nr. 7 i.V.m. § 41 Abs. 3 Satz 2 KSVG sind Sitzungen des Ortsrates öffentlich bekanntzumachen. Jahrzehntelang erfolgten nach der Bekanntmachungssatzung öffentliche Bekanntmachungen der Kreisstadt Merzig, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind - soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt war - im Amtlichen Bekanntmachungsblatt „Neues aus Merzig“. Während der Coronapandemie zeigte sich jedoch, dass diese Bekanntmachungsform nicht geeignet ist, um zeitnah bzw. kurzfristig dringend notwendige Regelungen über eine Allgemeinverfügung in Kraft zu setzen. Vor diesem Hintergrund beschloss der Stadtrat, die Bekanntmachungssatzung dahingehend zu ändern, dass öffentliche Bekanntmachungen künftig im Internet auf der städtischen Homepage www.merzig.de unter „Amtliche Bekanntmachungen“ erfolgen.

 

Da die Satzung über die öffentlichen Bekanntmachungen der Kreisstadt Merzig nunmehr vorschreibt, dass öffentliche Bekanntmachungen der Kreisstadt Merzig, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind (somit auch Sitzungen der Ortsräte), durch Veröffentlichung auf der Internetseite erfolgen, muss auch die Regelung in § 3 Abs. 1 Satz 5 der Geschäftsordnung des Ortsrates, die eine Bekanntmachung der Sitzung in Neues aus Merzig vorsieht, angepasst werden. Ansonsten würde die Geschäftsordnung gegen höherrangiges Recht, nämlich gegen die Bekanntmachungssatzung, verstoßen.

 

§ 3 Abs. 1 Satz 5 der Geschäftsordnung erhält folgende neue Fassung:

„Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzung sind auf der Internetseite der Kreisstadt Merzig unter www.merzig.de/Amtliche Bekanntmachungen bekanntzumachen.“

 

Eine öffentliche Bekanntmachung im Internet ist mit Ablauf des Tages vollzogen, an dem das digitalisierte Dokument im Internet verfügbar ist. Damit auch den Bedürfnissen derjenigen Bevölkerungskreise Rechnung getragen wird, die keinen oder nur unter erschwerten Bedingungen Zugang zum Internet haben, sollen die Sitzungen des Ortsrates - neben der rechtlich bindenden Bekanntmachung auf der städtischen Internetseite - weiterhin als zusätzliche Information für die Bevölkerung in Neues aus Merzig abgedruckt werden.

 

Darüber hinaus soll § 3 Abs. 1 Satz 4 der Geschäftsordnung wie folgt ergänzt werden (Ergänzung kursiv gedruckt):

„Die Einladung erfolgt schriftlich unter Mitteilung der Tagesordnung; die Einberufung erfolgt elektronisch, wenn das Ortsratsmitglied über einen Zugang zum Ratsinformationssystem verfügt.“

 

Hintergrund ist, dass der Stadtrat seit Beginn dieser Amtszeit nur noch digital über das Ratsinformationssystem Allris eingeladen wird; d.h. alle Ortsratsmitglieder, die zugleich dem Stadtrat angehören, verfügen über einen Zugang zum Ratsinfo und können somit auch zu Sitzungen des Ortsrates elektronisch per E-Mail eingeladen werden.

 

Natürlich besteht auch für alle anderen Mitglieder des Ortsrates die Möglichkeit, einen Allris-Zugang zu erhalten, um künftig alle Einladungen, Sitzungsvorlagen und Niederschriften des Ortsrates im Internet oder über eine App abzurufen. Sofern der Ortsrat dies wünscht, wird die Verwaltung in Kürze weitere Informationen zum Ratsinformationssystem Allris zur Verfügung stellen.

 

Gemäß § 74 Nr. 5 i.V.m. § 39 Satz 2 KSVG bedürfen die o.g. Änderungen der Geschäftsordnung der Zustimmung der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Ortsrates.

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