Beschlussvorlage - 2022/1506

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Es wird beschlossen, das Verfahren zur 1. Teiländerung des Bebauungsplanes „Verbrauchermarkt Pützwies Teilbereich A“ zu beenden. Der Beschluss zur Einleitung des Verfahrens für diesen Teilbereich wird hiermit aufgehoben. Der bestehende Bebauungsplan hat hier weiterhin Gültigkeit.
  2. Die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen für den verbleibenden Teilbereich B gemäß beigefügtem Abwägungsvorschlag sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die Planung wird beschlossen.
  3. Gem. § 10 Abs. 1 BauGB wird die 1. Teiländerung des Bebauungsplanes „Verbrauchermarkt Pützwies Teilbereich B, zwischen Bahntrasse und Provinzialstraße“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) als Satzung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt.

 

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Sachverhalt

Der Stadtrat der Kreisstadt Merzig hat in seiner Sitzung am 12.11.2020 die Einleitung eines Verfahrens zur 1. Teiländerung und Erweiterung des (Vorhabenbezogenen) Bebauungsplanes „Verbrauchermarkt Pützwies“ im Stadtteil Brotdorf beschlossen.

Das Verfahren sollte primär der Erweiterung des vorhandenen REWE-Marktes (Teilbereich A) dienen. Zusätzlich sollte aber auch die geplante Sondergebietsfläche für ein Bistro im südöstlichen Bereich des Bebauungsplanes in eine Mischgebietsfläche geändert werden (Teilbereich B).

Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zur Aufstellung der 1. Teiländerung und Erweiterung des (vorhabenbezogenen) Bebauungsplanes „Verbrauchermarkt Pützwies“ mit Vorhaben- und Erschließungsplan fand vom 17.12.2020 bis zum 29.01.2021 statt. Parallel hierzu fanden die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB statt.

Die während dieser Zeit vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden sind aus dem beigefügten Abwägungsvorschlag ersichtlich. Bürgerinnen und Bürger haben sich zur Planung nicht geäußert.

 

Im Beteiligungsverfahren hat sich aber herausgestellt, dass der Satzungsbeschluss nur für den südöstlichen Teilbereich B zwischen Bahntrasse und Provinzialstraße gefasst werden kann. Von der ursprünglichen Planung (Teilbereich A), welche eine Erweiterung des REWE-Marktes auf 1.850m² Verkaufsfläche vorgesehen hat, wird Abstand genommen. Der Geltungsbereich wurde entsprechend reduziert. Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des noch verbleibenden Teils B sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von ca. 2.400m².

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen für die Kreisstadt Merzig liegen nicht vor, da der Vorhabenträger das Büro Kernplan für die Aufstellung des Bebauungsplanes beauftragt hat.

 

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Auswirkungen auf das Klima:

Nähere Aussagen hierzu sind aus der beigefügten Begründung ersichtlich.

 

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Anlagen

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