07.07.2022 - 1 1. Teiländerung und Erweiterung Bebauungsplan „...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Ortsrat bittet darum, dass die umliegenden Anwohner nicht durch die geplante Bebauung beeinträchtigt werden. Es soll darauf geachtet werden, dass kein gewerblicher Lärm entsteht. Der Ortsrat verweist auf die Anmerkungen von Herrn Kost in der Sitzung vom 22.10.2020 („Dr. Manfred Kost fügte hinzu, dass man darauf achten müsse, dass die geplante Änderung der Fläche B von einem Sondergebiet zu einem Mischgebiet keine weitere Belastung oder Verschlechterung für die Anwohner darstelle.“).

 

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Beschluss:

 

  1. Es wird beschlossen, das Verfahren zur 1. Teiländerung des Bebauungsplanes „Verbrauchermarkt Pützwies Teilbereich A“ zu beenden. Der Beschluss zur Einleitung des Verfahrens für diesen Teilbereich wird hiermit aufgehoben. Der bestehende Bebauungsplan hat hier weiterhin Gültigkeit.
  2. Die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen für den verbleibenden Teilbereich B gemäß beigefügtem Abwägungsvorschlag sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die Planung wird beschlossen.
  3. Gem. § 10 Abs. 1 BauGB wird die 1. Teiländerung des Bebauungsplanes „Verbrauchermarkt Pützwies Teilbereich B, zwischen Bahntrasse und Provinzialstraße“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) als Satzung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

11

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage