Beschlussvorlage - 2022/1388-004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die Vorbereitenden Untersuchungen inkl. Rahmenplan sowie in den Bericht über die Gründe, die die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes rechtfertigen, wird beschlossen. Die Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchungen gem. § 141 BauGB werden gebilligt.

Die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern/ Ortsdurchfahrt Wellingen“ in der Kreisstadt Merzig, Stadtteil Wellingen, wird gem. beigefügtem Satzungstext einschließlich Lageplan beschlossen (§ 142 BauGB).

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Sachverhalt

Der Stadtrat der Kreisstadt Merzig hat in öffentlicher Sitzung am 14.10.2021 gemäß § 141 BauGB i.V.m. § 136 BauGB beschlossen, für das Gebiet „Ortskern/ Ortsdurchfahrt Wellingen“ die Vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB zur Ausweisung eines förmlich festgelegten Sanierungsgebiets einzuleiten. Die ortsübliche Bekanntmachung des Beschlusses erfolgte am 10.11.2021 im Mitteilungsblatt der Kreisstadt Merzig. Die nach § 141 Abs. 1 BauGB vorgeschriebenen Vorbereitenden Untersuchungen, welche die Kreisstadt vor der Festlegung des förmlichen Sanierungsgebietes durchführen muss, sind abgeschlossen. Hierzu gehören auch die Beteiligung der Betroffenen (§ 137 BauGB) und der öffentlichen Aufgabenträger (§ 139 BauGB). Die Ziele und Zwecke der Sanierung (§ 140 Nr. 3 BauGB) wurden definiert, und ein städtebaulicher Rahmenplan (§ 140 Nr. 4 BauGB) erarbeitet.

 

Im Rahmen der Beteiligung gemäß § 137 BauGB wurden die Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchungen insbesondere unter Einschluss von Vorschlägen zur Abgrenzung eines förmlich festgelegten Sanierungsgebiets, des Sanierungsverfahrens sowie des städtebaulichen Rahmenplans in der Zeit vom 18.11.2021 bis einschließlich 20.12.2021 im Rathaus zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

 

Parallel wurden die Träger öffentlicher Belange zur Planung angehört. Die während dieser Zeit vorgebrachten Stellungnahmen der öffentlichen Aufgabenträger hat der Stadtrat der Kreisstadt Merzig mit dem in der beiliegenden Beschlussvorlage dargestellten Ergebnis geprüft. Betroffene haben ebenfalls Stellungnahmen abgegeben.

 

Die Gründe, die die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets rechtfertigen, sind in dem anliegenden Bericht dargelegt.

 

Die gesetzlichen Voraussetzungen zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern/ Ortsdurchfahrt Wellingen“ in der Kreisstadt Merzig, Stadtteil Wellingen, liegen vor.

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Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen für die Kreisstadt Merzig ergeben sich vorerst nicht, da es sich hier grundsätzlich in erster Linie um Abschreibungsmöglichkeiten für Privatpersonen handelt.

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Auswirkungen auf das Klima:

Da durch die Sanierungsmöglichkeiten insbesondere auch energetische Verbesserungen gefördert werden, führt dies zu positiven Auswirkungen auf das Klima.

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Anlagen

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