20.05.2022 - 1 Förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Or...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Nachdem nun die notwendigen formalen Vorgänge, wie z.B. „vorbereitende Untersuchungen nach §136 BauGB“, „ ortsübliche Bekanntmachung“, Beteiligung öffentlicher Aufgabenträger“ usw. abgeschlossen seien, sowie Ziele und Zwecke der Sanierung definiert und ein städtebaulicher Rahmenplan erarbeitet und öffentlich ausgelegt worden seien, so der Vorsitzende, würden jetzt die gesetzlichen Voraussetzungen zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes für den Stadtteil Wellingen vor liegen.

Die entsprechenden Ergebnisdokumente seien in der Sitzungsvorlage zusammengefasst, welche der Vorsitzende vorab per Email am 10.05. verteilt hatte aber auch über das Ratsinfosystem ALLRIS der Stadt für die OR-Mitglieder einsehbar.

Er weist darauf hin, dass in den Unterlagen zur vorbereitenden Untersuchungen im Rahmenplan für das Sanierungsgebiet Ortskern/Ortsdurchfahrt Wellingen die alte Schule als Bürgerhaus bezeichnet werde und er bereits per E-Mail an die Stadt auf den Fehler aufmerksam gemacht habe.

In dem Zusammenhang meldet sich Wolfgang Klose (SPD) zu Wort und teilt ebenfalls einen Fehler auf Seite 7 mit, dort sei statt „Wellingen“ als Siedlungsgebiet „Büdingen“ festgehalten.

Herr Klose macht darauf aufmerksam und bittet um Aufnahme ins Protokoll, dass der Ortsteil Wellingen lt.Amtsblatt des Saarlandes vom 14. Juli 2006 zum Handlungsraum Obermosel – Saar-Moselgau gehört (Landesentwicklungsplan, Teilabschnitt „Siedlung“, Seite 983) und somit besondere Akzente und Gewichtungen in Frage kommen könnten. Deshalb sollte in den Dokumenten auf diesen Umstand hingewiesen werden.

Dr. Alexander Pinter (SPD) weist darauf hin, dass auch die Stadt, so wie im Rahmenplan angedacht, ebenfalls wie auch die privat Betroffenen, der Aufwertung und Optimierung unbedingt nachkommen sollten, z.B. im Bereich alte und neue Kapelle und Bolzplatz.

Robert Steinhauer (CDU) macht Vorschläge, im Bereich der Kapellen eine Pflasterung vorzunehmen und die Bürgersteige abzusenken und regt eine Spielstraße an.

Der Ortsvorsteher verliest anschließend den folgenden Beschluss und lässt abstimmen.

 

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Beschluss:

Ein Hinweis, dass der Ortsteil Wellingen laut Landesentwicklungsplan, Teilabschnitt „Siedlung“ zum Handlungsraum Obermosel – Saar-Moselgau gehört, wird in die Planunterlagen zum Sanierungsgebiet aufgenommen.

 

Die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die Vorbereitenden Untersuchungen inkl. Rahmenplan sowie in den Bericht über die Gründe, die die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes rechtfertigen, wird beschlossen. Die Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchungen gem. § 141 BauGB werden gebilligt.

Die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern/ Ortsdurchfahrt Wellingen“ in der Kreisstadt Merzig, Stadtteil Wellingen, wird gem. beigefügtem Satzungstext einschließlich Lageplan beschlossen (§ 142 BauGB).
 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

8

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage