Beschlussvorlage - 2021/985

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Es erfolgt der Beschluss

a. gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur Aufstellung eines Bebauungsplans „Solarpark Merchingen-Brotdorf“ und

b. für die parallele Flächennutzungsplanteiländerung im Stadtteil Merchingen und Brotdorf,

c. sowie für die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB über die Planung.

Reduzieren

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 27. Mai 2021 beantragt die ÖkoStrom Saar GmbH, Trierer Straße 22, 66663 Merzig in Kooperation mit den Stadtwerken Merzig GmbH (nachfolgend Kooperationsgemeinschaft genannt) die Aufstellung eines Bebauungsplans „Solarpark Merchingen-Brotdorf“, um so die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Photovoltaikanlagen (PV) im Bereich der Gewanne „Auf Adel/Vorderst Krämersloch“ im Grenzbereich zwischen den Gemarkungen Merchingen und Brotdorf zu schaffen.

Der Antragsteller erklärt sich bereit, sämtliche Planungskosten einschließlich der Verfahrensdurchführung zu tragen.

Für die Durchführung der Bauleitplanverfahren soll das Ingenieurbüro Iföna GmbH, Priv. Institut für Ökologie, Natur- und Artenschutz GmbH, Völklingen, beauftragt werden.

 

Die Landesregierung hat mit Veröffentlichung im Amtsblatt des Saarlandes am 6. Dezember 2018 eine Verordnung zur Errichtung von Photovoltaik (PV) auf Agrarflächen erlassen.

Der von der Kooperationsgemeinschaft vorgesehene Bereich liegt innerhalb einer in dieser Verordnung für die Errichtung von Photovoltaik vorgesehenen Flächen und deckt sich somit grundsätzlich auch mit den Zielen der Landesplanung.

Wie in der als Anlage beigefügten Projektskizze dargestellt, sehen zwei Planungsvarianten ein neuartiges Agri-Photovoltaiksystem vor, welches aufgrund der senkrechten Aufständerung und des großen Abstands zwischen den Kollektoren auch weiterhin eine landwirtschaftliche Nutzung zulässt. Selbst größere Landmaschinen können die Zwischenräume noch befahren.

Um das Verfahren einzuleiten, bittet die Kooperationsgemeinschaft den Stadtrat der Kreisstadt Merzig, für das Plangebiet "Solarpark Merchingen-Brotdorf" einen Bebauungsplan gem. § 2 Abs. 1 BauGB nach den Bedingungen der §§ 2, 8, 9 und 10 BauGB aufzustellen, der mindestens die Anforderungen der in § 30 Abs. 1 BauGB geforderten Voraussetzungen enthält. Zudem ist eine parallele Teiländerung des Flächennutzungsplans durchzuführen. Als erster förmlicher Verfahrensschritt kann danach die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB über die Planung erfolgen.

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen:

Da der Antragsteller die Kostenübernahme sämtlicher Planungskosten für die erforderlichen Bauleitplanverfahren erklärt hat, ergeben sich durch das Verfahren keine finanziellen Auswirkungen für die Kreisstadt Merzig.

 

Reduzieren

Auswirkungen auf das Klima:

Da das Vorhaben die Gewinnung von Energie aus Solarstrom vorsieht, sind in erster Linie positive Auswirkungen auf das Klima zu erwarten. Detaillierte Aussagen hierzu erfolgen in der Begründung zum Bebauungsplan.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...