Beschlussvorlage - 2021/1274

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Das Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB zu o. g. Bauantrag einschließlich der Befreiung wird hergestellt.

 

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Sachverhalt

Das geplante Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „IM ALHECK – III. ÄNDERUNG“ im Stadtteil MERZIG.

Gemäß Festsetzungen im Bebauungsplan sind Aufschüttungen und Abgrabungen bis zu 1,00m zulässig. Im vorliegenden Antrag sind Abgrabungen bis zu maximal 2,70m geplant.

Da es sich hier um Abgrabungen handelt, welche für den Nachbarn im Gegensatz zu Aufschüttungen in der Regel keine Beeinträchtigung darstellen und da bereits mehrere ähnliche Befreiungen in diesem Baugebiet gestattet wurden (bei den in unmittelbarer Nachbarschaft befindlichen Grundstücken Hausnummer 148 und 148a besteht bereits in etwa genau die gleiche Situation), wird vorgeschlagen, das Einvernehmen herzustellen.

 

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Anlagen

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