Beschlussvorlage - 2021/1217

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt die Einrichtung einer Arbeitsgruppe mit zwei Vertreterinnen/Vertretern der CDU-Fraktion sowie der SPD-Fraktion und je einem Mitglied der weiteren im Stadtrat vertretenen Fraktionen und den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung zur Erarbeitung eines Satzungsentwurfes zur Neuregelung der innerörtlichen Wahlplakatierung auf öffentlichen Flächen.

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Sachverhalt

Die intensive Plakatierung vor Wahlen wird in der Öffentlichkeit zunehmend kritischer gesehen. Gleichzeitig steht die Wirkung der klassischen Wahlplakatierung gerade vor dem Hintergrund der intensiven Werbemaßnahmen in den (sozialen) Medien mittlerweile in Frage. Insgesamt geht die Wissenschaft davon aus, dass die klassische Plakatierung in Zukunft weiter an Bedeutung verlieren wird, so dass mit einer Verschiebung Weg vom Plakat, hin zum Internet zu rechnen ist.

Auf Basis der verfassungsrechtlichen Bedeutung von Wahlen und des damit verbundenen Informationsbedarfs der Wahlberechtigten räumt die hierzu ergangene Rechtsprechung (vgl. Entscheidungen Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 05.08.1998 und 02.06.2009) den Parteien und Wählergruppen in der sogenannten „heißen Phase des Wahlkampfes“ ab ca. sechs Wochen vor dem Wahltermin allerdings einen grundsätzlichen Gestattungsanspruch für Wahlplakatierung ein.

Dennoch besteht Handlungsbedarf, die gefühlt stetig wachsende regelrechte Plakatflut innerhalb des verfassungsrechtlichen Rahmens einzudämmen und klarer zu regeln. Dabei ist die Festlegung von Höchstgrenzen ebenso möglich wie ein Plakatierungsverbot bestimmter Straßen (-abschnitte) und Plätze oder beispielsweise an Brückenbauwerken. Allerdings beschränkt sich die kommunale Zuständigkeit auf Plakatierung im innerörtlichen öffentlichen Verkehrsraum. Die Genehmigung von Wahlwerbung im Bereich von Bundes- und Landstraßen außerhalb geschlossener Ortslagen obliegt der Landesverwaltung (LfS).

Einige, meist größere Städte haben bereits Plakatierungssatzungen erlassen, die sich inhaltlich allerdings teils erheblich unterscheiden. Um die Belange der örtlichen Parteien und Wählergruppen im Vorfeld in dem zu erarbeitenden Satzungsentwurf berücksichtigen zu können, soll eine Arbeitsgruppe mit Vertretern aus Rat und Verwaltung gebildet werden.

Mit Rücksicht auf die Attraktivität der Fußgängerzone bittet die Verwaltung die Parteien, diesen Bereich einschließlich der angrenzenden Seitengassen unabhängig vom Ergebnis der Arbeitsgruppe bereits zur Landtagswahl 2022 möglichst von Wahlplakatierung frei zu halten.

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Finanzielle Auswirkungen:

Keine

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Auswirkungen auf das Klima:

Keine

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