Beschlussvorlage - 2021/76

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Im Vorgriff auf den Stellenplan 2022 wird eine zusätzliche Stelle für eine/einen Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter im Fachbereich 112 geschaffen. Die Vergütung erfolgt nach der Entgeltgruppe 8 TVöD. Die Stelle der derzeitigen Stelleninhaberin wird nach deren Ausscheiden wegen Rentengewährung nach Beendigung der Freizeitphase Altersteilzeit gestrichen. Sollte nach einer verwaltungsinternen Stellenausschreibung kein/e geeignete/r Bewerber/in gefunden werden, wird die beigefügte Stellenausschreibung im Amtlichen Mitteilungsblatt Neues aus Merzig, auf der Internetseite der Kreisstadt Merzig und über die Internetplattform Interamt veröffentlicht.

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Sachverhalt

Die Inhaberin der Planstelle 1180-48 ist als Sachbearbeiterin beim Fachbereich Stadtkasse eingesetzt. Sie wird zum 01.05.2022 die Freizeitphase der Altersteilzeit antreten, welche mit Beginn der Rentengewährung zum 31.10.2023 endet. Zur Gewinnung einer/eines qualifizierten Bewerberin/Bewerbers, die bzw. der auch rechtzeitig in das komplexe Aufgabengebiet eingearbeitet werden kann, beabsichtige ich folgende Vorgehensweise:

Im Vorgriff auf den Stellenplan 2022 wird eine zusätzliche Stelle für eine/n Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter für den Fachbereich Stadtkasse geschaffen. Die Vergütung erfolgt nach der Entgeltgruppe 8 TVöD.

 

Nach Ausscheiden der derzeitigen Stelleninhaberin zum 01.11.2023 wird deren Planstelle gestrichen. Hierdurch entsteht nur zeitlich befristet eine Stellenmehrung. Diese Maßnahme ist nur für die Zeit bis zum 30.04.2022 mit Personalmehrausgaben verbunden, da der Personalausfall während der Freizeitphase der Altersteilzeit auf jeden Fall kompensiert werden muss.

Es ist vorgesehen, zunächst die Stelle verwaltungsintern auszuschreiben. Sollte hier keine/kein geeignete/r Bewerberin/Bewerber gefunden werden, wird die beigefügte Stellenausschreibung im Amtlichen Mitteilungsblatt Neues aus Merzig, auf der Internetseite der Kreisstadt Merzig und über die Internetplattform Interamt veröffentlicht.

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Finanzielle Auswirkungen:

Die Mehrkosten belaufen sich auf 17.000 € in der Übergangszeit bis zum Eintritt in die Freizeitphase der Altersteilzeit.

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Auswirkungen auf das Klima:

 

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Anlagen

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