Beschlussvorlage - 2021/991

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Gestattungsvereinbarung zur Wegenutzung und Kabelverlegung im Zusammenhang mit der Errichtung eines Solarparks im Stadtteil Wellingen zwischen der Kreisstadt Merzig und der Firma Ökostrom Saar Wind GmbH wird zugestimmt.

Reduzieren

Sachverhalt

Die Kreisstadt Merzig ist Eigentümerin folgender Grundstücke mit der katasteramtlichen Bezeichnung:

 

Gemarkung

Flur

Flurstück

Größe (m²)

Büdingen

1

63/2

1805

Büdingen

2

287/13

2145

Büdingen

2

287/12

524

Büdingen

2

368/2

813

Büdingen

2

300/5

3659

Büdingen

2

360/4

574

Wellingen

11

194

3359

Wellingen

11

219

9302

Wellingen

12

6

7525

Wellingen

12

21

205

 

Im Zuge der Errichtung und der Inbetriebnahme eine Photovoltaikanlage (PVA) im Stadtteil Wellingen werden die o.g. Grundstücke als Zuwegung wie auch für die Verlegung von Kabeltrassen von der Firma Ökostrom Saar Wind GmbH in Anspruch genommen.

 

Hierfür müssen zur Errichtung der PVA geschotterte Zuwegungen mit einer Breite von etwa 3,0 m nebst auf beiden Seiten 0,5 m Bankette sowie teilweise verbreiterte Kurvenbereiche angelegt werden.

 

Zum Anschluss der PVA an das öffentliche Stromnetz ist die Verlegung von Erdkabeln nebst zugehörigen Kommunikationsleitungen innerhalb des Plangebietes und bis zum Netzanschlusspunkt in einer Tiefe von mindestens 0,80 m vorgesehen.

 

Für die eingeräumten Rechte aus dem Gestattungsvertrag wird von der Firma Ökostrom Saar ein Nutzungsentgelt gezahlt. Die Höhe des Nutzungsentgeltes richtet sich nach der tatsächlichen Nutzung der Flurstücke.

 

Die Vertragslaufzeit beläuft sich auf mindestens 25 Jahre mit einer 5 Jahres Verlängerungsoption.

 

Die Verwaltung empfiehlt, dem Abschluss eines Gestattungsvertrages mit der Firma Ökostrom Saar Wind GmbH zuzustimmen.

Reduzieren

Anlagen

Loading...