Beschlussvorlage - 2021/958

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Das Einvernehmen zur o. g. Bauanfrage wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB nicht hergestellt.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Das geplante Bauvorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortslage des Stadtteiles MERZIG. Es fügt sich hinsichtlich der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, nicht in die Eigenart der näheren Umgebung ein, weil die faktische rückseitige Baugrenze deutlich überschritten wird. Außerdem befindet sich das geplante Bauvorhaben in zweiter Reihe im Innenblock. Eine derartige Bebauung ist aus städtebaulichen Gründen nicht zulässig. Die Erschließung ist gesichert.

 

Loading...