Beschlussvorlage - 2021/957

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Da durch die beabsichtigte Überschreitung nachbarschaftliche Interessen nicht beeinträchtigt und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, wird das Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB zu einer Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB von den Festsetzungen des o. g. Bebauungsplanes hergestellt.

 

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Sachverhalt

Das geplante Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Innenstadt Merzig Süd“ im Stadtteil MERZIG. Es ist geplant, die GRZ um 0,09 zu überschreiten. Die Erschließung ist gesichert. Die Stellplätze für das geplante Gebäude werden durch Baulast auf dem Mitarbeiterparkplatz der KSK Merzig-Wadern nachgewiesen. Dort stehen hierfür noch ausreichend Stellplätze zur Verfügung.

 

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