Beschlussvorlage - 2021/943

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Da durch die beabsichtigte Überschreitung nachbarschaftliche Interessen nicht beeinträchtigt und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, wird das Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB zu einer Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB von den Festsetzungen des o. g. Bebauungsplanes hergestellt.

 

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Sachverhalt

Das geplante Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Weißenfels“ im Stadtteil MERZIG. Es ist geplant, das geplante Gebäude komplett außerhalb der überbaubaren Flächen zu errichten. Die Erschließung ist gesichert.

 

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