Beschlussvorlage - 2025/0451

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Entwurf der Stellplatzsatzung für die Kreisstadt Merzig wird inklusive Begründung und dazugehörigen Anlagen gebilligt und auf Grundlage des § 85 Abs. 1 Ziffer 8 der Landesbauordnung (LBO) als kommunale Satzung beschlossen.

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Sachverhalt

Gemäß Landesbauordnung für das Saarland (LBO) durften bauliche Anlagen sowie andere Anlagen, bei denen ein Zu- und Abgangsverkehr zu erwarten ist, bislang nur errichtet werden, wenn die notwendigen Stellplätze und Garagen hergestellt werden. Diese Pflicht zur Schaffung von Stellplätzen für Wohnungen und Wohnheime wird es nach erfolgter Novellierung der LBO jedoch nicht mehr geben.

Für die Gemeinden besteht allerdings die Möglichkeit, von der Ermächtigung des § 85 Abs. 1 Nr. 7 neu LBO Gebrauch zu machen. Mittels Erlasses einer Stellplatzsatzung kann so eine ausreichende Zahl an notwendigen Stellplätzen für bauliche Anlagen auch hinsichtlich des Wohnungsbaus weiterhin festgelegt werden.

Damit der Druck auf die öffentlichen Straßenparkplätze abnimmt und um die Sicherheit des öffentlichen Verkehrs nicht zu gefährden, ist die Aufstellung einer Stellplatzsatzung beabsichtigt, um so auch weiterhin eine ausreichende Zahl an PKW-Stellplätzen auf den Baugrundstücken selbst zur Verfügung zu stellen.

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Finanzielle Auswirkungen:

Unmittelbare finanzielle Auswirkungen für die Kreisstadt Merzig ergeben sich nicht, da die Stellplatzsatzung lediglich dazu dient, die Anzahl der notwendigen Stellplätze bei Bauvorhaben festzulegen.

 

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Auswirkungen auf das Klima:

Durch die Satzung selbst ergeben sich keine direkten Auswirkungen auf das Klima.

Konkrete Auswirkungen auf das Klima bei der Herstellung von Stellplätzen ergeben sich allerdings aus sämtlichen aktuellen Bauleitplanverfahren. Hier findet nämlich der Beschluss des Stadtrats vom 03.05.2022 Anwendung, dass bei der Aufstellung von Bebauungsplänen besondere Regelungen zum Umwelt- und Klimaschutz (u.a. Stellplatzbegrünung, versickerungsfähige Zufahrten und Stellplätze usw.) einzuhalten sind.

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Anlagen

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