19.11.2025 - 2 Stellplatzsatzung für die Kreisstadt Merzig; Be...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Ortsvorsteherin weist darauf hin, dass dieses Thema bereits in der Sitzung vom 01. September 2025 behandelt wurde. Dabei hatte der Ortsrat sich grundsätzlich für eine Stellplatzsatzung für Hilbringen ausgesprochen, die Satzung jedoch einstimmig abgelehnt, da die Regelung mit 1,0 Stellplätzen für den Ortsrat nicht weitreichend genug war. Der Rat hat sich einstimmig für eine Beibehaltung von 1,5 Stellplätzen pro Wohneinheit ausgesprochen. Thomas Cappel klärt den Rat darüber auf, dass es die Regelung so nie gegeben hat und aktuell keine Regelung exestiert. Eine Sonderregelung für den Ortsteil Hilbringen sei nicht möglich. Generell weist er darauf hin, dass in allen Kernzonen der Faktor 1,0 gilt.

 

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Beschluss:

Der Entwurf der Stellplatzsatzung für die Kreisstadt Merzig wird inklusive Begründung und dazugehörigen Anlagen gebilligt und auf Grundlage des § 85 Abs. 1 Ziffer 8 der Landesbauordnung (LBO) als kommunale Satzung beschlossen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

1

2

 

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Anlagen zur Vorlage