Beschlussvorlage - 2025/0480

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Das geplante Bauvorhaben liegt im Außenbereich des Stadtteiles Mechern und ist gemäß § 35 Abs. 4 BauGB begünstigt im Außenbereich zulässig.

Öffentliche Belange stehen dem Bauvorhaben nicht entgegen.

Die Erschließung ist ausreichend gesichert.

In dem Gebäude war zuletzt ein Getränkebetrieb angesiedelt.

 

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Anlagen

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