Beschlussvorlage - 2024/0056

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die im Rahmen des Planverfahrens vorgebrachten und soweit abwägungsbeachtlich in der beigefügten Anlage aufgelisteten Anregungen und Hinweise der Öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB werden zur Kenntnis genommen und jeweils entsprechend des jeweiligen Beschlussvorschlags beschieden.

 

  1. Der Bebauungsplan „Errichtung eines Bürogebäudes Ecke Ballerner-/Fitter Straße“, bestehend aus Planzeichnung (Teil A), Textteil (Teil B) und Begründung, wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der jetzt vorliegenden Form als Satzung beschlossen.

Die Begründung wird gebilligt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Be-lange, die Bürger und Bürgerinnen sowie die Nachbargemeinden, die sich zur Planung geäußert haben, von dem Ergebnis der Abwägung in Kenntnis zu setzen.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss zur Aufhebung des Bebauungsplanes gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Sachverhalt

Die Veröffentlichung im Internet bzw. öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zur Auf-stellung des Bebauungsplans „Errichtung eines Bürogebäudes Ecke Ballerner-/Fitter Straße“ im Stadtteil Hilbringen fand vom 23.05.2024 bis einschließlich 24.06.2024 statt. Parallel hierzu fanden die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB statt.

Die während dieser Zeit vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, sowie seitens der Bürgerinnen und Bürger und der Nachbargemeinden sind als Anlage einschließlich entsprechendem Abwägungsvorschlag beigefügt.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Da sich der Antragsteller bereit erklärt, die Kosten des Verfahrens zu übernehmen, entstehen hier keine weiteren finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt.

 

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Auswirkungen auf das Klima:

Nähere Aussagen hierzu erfolgen im Verfahren bzw. sind aus der Begründung zum Bebauungsplan ersichtlich.

 

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Anlagen

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