Antrag - 2021/1240

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Entsprechend der Darstellungen im Sachverhalt wird für die einzelnen Punkte aus dem Antrag empfohlen, wie folgt zu beschließen:

  1. Die Priorisierung des Abschnitts Merzigerstraße ist aus fachlicher Sicht nicht notwendig.
  2. Die Verwaltung wird damit beauftragt zusammen mit dem LFS Planungsvorschläge zur Beseitigung der Hindernisse auf dem Streckenabschnitt zu erstellen.
  3. Die Errichtung einer Fahrradstraße im Mellinger Feld und in der Hilbringerstraße/Rehstraße ist derzeit nicht zielführend.
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Sachverhalt

Nach Rücksprache mit dem Planungsbüro R+T, Darmstadt folgt eine Erläuterung der geforderten Änderungen/Anpassungen des Radverkehrskonzeptes der Stadt Merzig aus dem Antrag von Bündnis 90 Die Grünen vom 18.10.2021.

 

Zu Punkt 1: Priorisierung der Mängelliste für die Abschnitte P30 bis P40 (Merziger Straße;

Hilbringerbrücke):

Die Priorisierung wurde hier auf „mittel“ gesetzt, da der Bereich gegenwärtig für den Radverkehr nutzbar ist. Eine Priorisierung auf „hoch“ würde implizieren, dass der Bereich für den Radverkehr nicht nutzbar ist. Es ist aber unstrittig, dass für den Bereich insgesamt erheblicher Optimierungsbedarf besteht. Dies ist auch vor dem Hintergrund der Bürgerbeteiligung kommuniziert worden.

 

Zu Punkt 2: Änderung der Verkehrsführung auf der gesamten Strecke zwischen Hilbringen Knoten Merzigerstraße/Mechernerstraße bis Merzig Knoten Lothringerstraße/Bahnhofstraße (Routen ID 106):

Der Gemeinsame Geh- und Radweg ist derzeit nutzbar, allerdings mit gewissen Hindernissen. Die Maßnahmenvorschläge sehen hier vor, die Hindernisse zu beseitigen bzw. eine Umgestaltung des Bereichs zu prüfen. Aufgrund der Platzverhältnisse und der hohen Verkehrsbelastung wird eine Führung im Mischverkehr, wie im Antrag vorgeschlagen, zunächst nicht empfohlen. Im Rahmen der Umsetzung des Konzeptes sind für den Streckenabschnitt unstrittig weitere Planungen, auch unter Inanspruchnahme von weiteren Planungsleistungen, notwendig. Sollten sich bei einer möglichen Neuplanung des Bereichs andere Platzverhältnisse oder Umstände ergeben, so ist dann sicherlich auch eine Führung im Mischverkehr denkbar.

 

Zu Punkt 3: Einrichtung einer Fahrradstraße mit dem Zusatz Anlieger frei in der Hilbringerstraße, Rehstraße, Mellinger Feld und entlang kleiner Monbach:

Routen ID 113 (Hilbringerstraße Rehstraße)

Die Route wird im Radverkehrskonzept als Alternative zur Hauptverbindung (Route 103) auf der Särkover Straße betrachtet. Derzeit ist die Verbindung in einer T30-Zone bereits gut nutzbar. Gleichzeitig wurden auf der Hauptverbindung Schutzstreifen markiert. Die Einrichtung einer Fahrradstraße mit Freigabe für Anlieger ist hier nicht zielführend bzw. notwendig, um die Situation für Radfahrende grundlegend zu verbessern.

 

Routen ID 112 (Mellinger Feld)

Auch diese Route wird im Radverkehrskonzept als alternative Route betrachtet. Es gilt dort bereits T30-Zone, wobei die Fahrbahnoberfläche erneuert werden müsste. Nach einer Sanierung wäre die Verbindung gut nutzbar.

 

Grundsätzlich sollen Fahrradstraßen Hauptverbindungen für den Radverkehr sichtbar machen und Radverkehre bündeln. Bei den beiden aufgeführten Beispielen ist dies nicht ersichtlich, da es sich nicht um Hauptrouten handelt und die Verbindungen schon gut nutzbar sind. In Merzig soll sich zunächst, wie im Konzept vorgeschlagen, auf die Einrichtung einer Fahrradstraße im Rotensteiner Weg fokussiert werden.

 

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Anlagen

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