Beschlussvorlage - 2021/1204

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt die Änderung der Richtlinien zur Gewährung einer Zuwendung zur Entsorgung von Windeln in der Kreisstadt Merzig zum 01.01.2022.

Reduzieren

Sachverhalt

Die Auszahlung des Merziger Windelgutscheins für Neugeborene wird ab den Geburtsjahrgängen 2022 ff. entbürokratisiert. 

Auf die Vorlagen 2021/1193 und 2021/1193-001 wird verwiesen.

Eine entsprechende Anpassung der Richtlinien ist erfolgt und als Anlage beigefügt.

Für die Geburtsjahrgänge 2019-2021 gilt übergangsweise die bisherige Satzung.

 

Folgendes Auszahlungsverfahren wird für die Geburtsjahrgänge 2022 ff. beschlossen:

1) Der Merziger Windelgutschein für Säuglinge bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres wird ohne Antrag an alle förderberechtigten Familien mit Hauptwohnsitz in der Kreisstadt Merzig ausgezahlt. 

2) Eltern bzw. Erziehungsberechtigte erhalten bei der Anmeldung im Standesamt bzw. Bürgerbüro ein Formblatt "Mitteilung einer Bankverbindung zur einmaligen Auszahlung des Merziger Windelgutscheins für Säuglinge" mit Informationen zur Datenschutz-Grundverordnung und füllen dieses bestenfalls gleich vor Ort aus. Das BüBü übermittelt das ausgefüllte und unterschriebene Formblatt an den Fachbereich Familie und Soziales. Das Formular kann jedoch auch auf dem Postweg, per Fax oder E-Mail an Windelgutschein@merzig.de eingereicht werden.

3) Nach Ende eines jeden Monats übermittelt das BüBü dem Fachbereich Familie und Soziales automatisch die Meldedaten von neugeborenen und zugezogenen Säuglingen eines Geburtsmonats.

4) Der Fachbereich prüft, ob eine gültige Bankverbindung vorliegt und bereitet die monatliche Auszahlung vor, die durch das RPA dahingehend geprüft wird, ob eine Förderberechtigung vorliegt (= Säugling bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres und Hauptwohnsitz in der Kreisstadt Merzig).

5) Nach Prüfung durch das RPA erhalten die Familien ein Willkommensschreiben des Bürgermeisters mit dem Hinweis auf die Auszahlung des einmaligen Förderbetrages von derzeit 80,00 €. 

6) Die Auszahlung des Merziger Windelgutscheins für Säuglinge erfolgt in der Regel innerhalb weniger Wochen nach der Geburt des Kindes.

7) Liegt der Kreisstadt Merzig innerhalb von 12 Monaten nach Geburt des Säuglings keine Rückmeldung über eine gültige Bankverbindung vor und hat die Verwaltung nachweislich einmal schriftlich die Bankverbindung angefragt, erlischt der Anspruch auf den Windelgutschein für den betreffenden Säugling.

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Vorlage 2021/68

 

Bisher stehen insgesamt jährlich 22.000 € im städtischen Haushalt auf der Buchungsstelle 36.40.01.531810-0002 für den Merziger Windelgutschein bereit. (20.000 € Windelgutschein Kleinkinder/2.000 € Inkontinenz). 

 

Hinzu kommen noch in den drei Übergangsjahren für die Geburtsjahrgänge 2019, 2020 und 2021 ca.

o   15.000 € im Jahr 2022

o   9.000 € im Jahr 2023 und

o   3.000 € im Jahr 2024.

Ab dem Jahr 2025 fallen dann lediglich die den Geburtszahlen entsprechenden Beträge an. Geht man von derzeit 250 Neugeborenen pro Jahr aus, wäre keine Erhöhung der Mittel erforderlich. 

Bei 300 Neugeborenen müsste der Betrag um 4.000 € erhöht werden. 

 

Reduzieren

Auswirkungen auf das Klima:

keine

Reduzieren

Anlagen

Loading...