09.12.2021 - 3 Änderung der Richtlinien zur Gewährung einer Zu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Stadtratsmitglied Boos (CDU) sieht es als positiv an, dass der Windelgutschein entbürokratisiert werde. Die bisherige Form der Antragstellung über den Familienpass sei vielen Bürgerinnen und Bürgern zu viel Aufwand gewesen und habe sie teilweise auch überfordert. Gerade die Gruppe, die von der Unterstützung am meisten profitieren sollte, sei durch das alte System überproportional geschmälert worden. Mit der jetzigen Vorlage gestalte man die Unterstützung einfacher, der Verwaltungsaufwand werde deutlich reduziert, und alle Familien mit Neugeborenen erhielten eine Unterstützung.

 

Stadtratsmitglied D’Auria (SPD) betont, zur Vereinfachung der Unterstützung sei eine Abkopplung vom Familienpass notwendig gewesen. Es sei wichtig, junge Familien gerade in den ersten Jahren nach der Geburt des Kindes weiterhin zu unterstützen. Man habe einen tragfähigen Kompromiss gefunden, einerseits um die Verwaltung zu entlasten, andererseits um das Antragsverfahren für die Betroffenen einfacher zu machen. Direkt bei der Anmeldung eines Neugeborenen könnten Eltern durch Mitteilung ihrer Bankdaten die Vorteile des Windelgutscheins nutzen. Sie erhielten sofort eine Überweisung. Ähnlich laufe es bei Zugezogenen mit Kindern unter 3 Jahren. Es sei gut, dass der Windelgutschein erhalten bleibe.

 

Fraktionsvorsitzender Borger (Grüne) unterstreicht die Aussagen der Vorredner: Es gehe darum, dass die Familien weiter profitieren sollten und die Veraltung bei der Abwicklung in Zukunft weniger Aufwand habe.

 

Stadtratsmitglied Spanier (DIE LINKE) bestätigt, dass der Aufwand zur Beantragung für die Familien sehr hoch gewesen sei. Vor allem durch die Kopplung an den Familienpass habe man zunächst diesen beantragen müssen, danach dann den Windelgutschein. Das habe man jedes Jahr neu machen müssen. Daher sei es gut, dass es nun für die Familien deutlich einfacher sei.

 

Stadtratsmitglied Weiten (Grüne) fragt nach dem Vorgehen für das Thema Inkontinenz.

 

Fachbereichsleiterin Wagner erklärt, es sei bisher diesbezüglich keine Änderung geplant. Als Bestätigung werde ein Attest benötigt. Im Gegensatz zur Geburt eines Kindes, die gemeldet werde, funktioniere die Vereinfachung beim Thema Inkontinenz nicht. Es bleibe da bei einem Antrag und einem Attest, das alle 2 Jahre bestätigt werden müsse. Weiter gebe es keine Möglichkeit der Vereinfachung für diese Gutscheinform.

 

Stadtratsmitglied Schuh (Freie Wähler Merzig/FDP) bestätigt die Wichtigkeit dieser Vereinfachung.

 

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Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die Änderung der Richtlinien zur Gewährung einer Zuwendung zur Entsorgung von Windeln in der Kreisstadt Merzig zum 01.01.2022.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

34

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage