21.12.2021 - 1.3 Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage in Me...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Ausschussmitglied Temmes weist darauf hin, dass das höherliegende Nachbargrundstück hinter der Stützmauer deutlich weiter aufgefüllt sei, als in den Planunterlagen dargestellt. Aus seiner Sicht ist bei der vorliegenden Planung die Standsicherheit nicht gewährleistet. Aufgrund seiner Kenntnisse als Tragwerksplaner könne er daher dem Bauantrag in dieser Form auch nicht zustimmen.

Der Vorsitzende stellt nochmals klar, dass sich das Einvernehmen der Gemeinde ausschließlich auf das Planungsrecht beziehe. Bauordnungsrechtliche Fragen, wie z.B. die Standsicherheit, sind seitens der UBA zu klären.

 

Das als Gast anwesende Stadtratsmitglied Weiten betont, dass sich seine Fraktion immer gegen die Abstützungen des Geländes in dieser Form ausgesprochen habe. Hätte man von Anfang an konsequent entschieden, lägen hier jetzt auch keine Präzedenzfälle, welche wiederum andere Befreiungen rechtfertigen.

 

Reduzieren

Beschluss:

 

Das Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB zu o. g. Bauantrag einschließlich der Befreiung wird hergestellt.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

10

1

1

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage