Beschlussvorlage - 2024/0026

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Das Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB zur Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird hergestellt und dem Bauvorhaben zugestimmt.

 

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Sachverhalt

Das geplante Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gipsberg Teil I“ im Stadtteil Merzig. Auf dem Grundstück wurden Aufschüttungen in größerem Umfang, außerhalb der Baugrenzen, durchgeführt.

Auch bei Aufschüttungen handelt es sich per Definition nach Landesbauordnung um bauliche Anlagen, welche entsprechend auch als solche hinsichtlich ihrer Genehmigungsfähigkeit zu beurteilen sind.

Im vorliegenden Fall wurden notwendige Rodungsarbeiten wegen fehlender Standsicherheit des Fichtenbestandes und hierdurch gegebener Gefahr der Beschädigung von Nachbargebäuden durchgeführt. In diesem Rahmen musste das Gelände danach neu angelegt und umfangreiche Modellierungsarbeiten durchgeführt werden. Hierbei wurde ausdrücklich darauf geachtet, dass im Grenzabstand von 3m, umlaufend zu den Nachbargrundstücken, keine Aufschüttungen vorgenommen wurden.

 

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Anlagen

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