23.07.2024 - 1.5 Herstellung von Aufschüttungen, Einbau von Rück...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Ausschussmitglied Schuh zeigt sich verwundert, dass bei den Geländemodellierungen der Einbau von Bauschutt aus dem Abriss des alten Wohnhauses erlaubt sein soll.

Der Schriftführer antwortet, dass hinsichtlich des Einbaus von Bauschutt bereits eine Klärung zwischen Unterer Bauaufsichtsbehörde und Landesamt für Umweltschutz erfolge. Sofern das Landesamt für Umweltschutz dies fordere, müsse der Bauherr die Massen wieder ausbauen.

Dies betreffe allerdings nicht das seitens der Kreisstadt Merzig herzustellende Einvernehmen. So bezieht sich dieses ausschließlich auf die Form der Geländemodellierungen und ob man diesen grundsätzlich zustimme.

 

Ausschussmitglied Schuh fragt außerdem noch nach, wem das Gelände gehört.

Der Schriftführer stellt hierzu fest, dass es sich um Privatgelände handelt. Der Eigentümer ist für die Ausschussmitglieder aus der Sitzungsvorlage zu ersehen.

 

Reduzieren

Beschluss:

Das Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB zur Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird hergestellt und dem Bauvorhaben zugestimmt.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

15

0

0

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage