Beschlussvorlage - 2022/1542

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Wohnquartier Staadterweg“ im Stadtteil Schwemlingen im beschleunigten Verfahren gem. §13a BauGB beschlossen.
  2. Der Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Wohnen am Stauden“, bestehend aus der Planzeichnung mit Textteil sowie der Begründung wird gebilligt und
  3. die öffentliche Auslegung der Planunterlagen gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
  4. Parallel sollen die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, gem. § 4 Abs. 2 BauGB, sowie die Benachrichtigung der Nachbargemeinden gem. §2 Abs. 2 BauGB zur Auslegung erfolgen.
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Sachverhalt

Die Vorhabenträgerin, die Kalodion GmbH, Unter den Linden 10, 10117 Berlin, hat mit Schreiben vom 21. Juni 2022 die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens beantragt.

Maßgebliches Ziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Wohnanlage, bestehend aus 7 modernen, barrierefreien Mehrfamilienhäusern unter Berücksichtigung sowohl ökologischer als auch sozialer Gesichtspunkte.

Das Verfahren erfüllt die Vorgaben, um gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt zu werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass dementsprechend gem. § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB und gem. § 13 Abs. 2 BauGB und § 13a Abs. 3 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen wird.

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Gemäß § 13a BauGB, § 13 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB ist der Entwurf des Planes und der Begründung öffentlich auszulegen.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt sein kann, sind gemäß § 13a BauGB, § 13 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB zur Planung zu beteiligen sowie die Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB über die Auslegung zu benachrichtigen.

Ort und Dauer der Auslegung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mit dem Hinweis, dass Äußerungen während der Auslegungsfrist von jedermann schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail vorgebracht werden können, ortsüblich bekanntzumachen.

In der Bekanntmachung ist auf die Merkmale des beschleunigten Verfahrens gemäß § 13a BauGB i.V.m. § 13 BauGB hinzuweisen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Da sich der Antragsteller bereit erklärt, die Kosten des Verfahrens zu übernehmen, entstehen hier keine weiteren finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt.

 

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Auswirkungen auf das Klima:

Nähere Aussagen hierzu erfolgen im Verfahren bzw. sind aus der Begründung zum Bebauungsplan ersichtlich.

 

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Anlagen

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