Beschlussvorlage - 2022/1413-002

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Entsprechend der geänderten Verordnung (AEVO) erhalten die ehrenamtlichen Beigeordneten der Kreisstadt Merzig mit Wirkung zum 1. April 2022 eine monatliche Aufwandsentschädigung. Diese wird wie folgt festgesetzt: der erste ehrenamtliche Beigeordnete erhält einen monatlichen Grundbetrag von 155 €, der zweite ehrenamtliche Beigeordnete in Höhe von 140 € und die dritte ehrenamtliche Beigeordnete in Höhe von 120 €.

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Sachverhalt

Durch die am 1. April 2022 in Kraft getretene „Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Beigeordneten, Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher (AEVO)“ wurden die Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Beigeordnete und Ortsvorsteher/innen geändert. Neu eingeführt wurde ein monatlicher (ständiger) Grundbetrag für die ehrenamtlichen Beigeordneten der Städte und Gemeinden. Nach § 4 Abs. 1 (neu) AEVO erhalten ehrenamtliche Beigeordnete ab sofort eine monatliche Aufwandsentschädigung. Bei einer Einwohnerzahl bis 30.000 beträgt der Höchstbetrag 155 € monatlich.

 

Die Verordnung ist insbesondere darauf gerichtet, die Aufwandsentschädigungshöchstbeträge an die mit den Ehrenämtern verbundenen erhöhten Anforderungen anzupassen. Damit soll letztendlich die Bereitschaft, ein kommunales Ehrenamt zu übernehmen, gefördert werden.

 

Nach der Begründung zur Verordnungsänderung sollen durch die monatliche (ständige) Aufwandsentschädigung mit nach Einwohnerzahlen gestaffelten Höchstbeträgen den ehrenamtlichen Beigeordneten für Kurzzeitvertretungen des Bürgermeisters regelmäßig entstehende Aufwendungen abgegolten werden.

 

Ehrenamtliche Beigeordnete, die den Bürgermeister bei offiziellen Terminen vertreten, erhielten bislang eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 25 € pro Einsatz. Die Verwaltung empfiehlt, entsprechend der Änderung der Verordnung die Höhe der ab 1. April 2022 zu gewährenden monatlichen Aufwandsentschädigung für die ehrenamtlichen Beigeordneten wie folgt festzusetzen: der erste ehrenamtliche Beigeordnete erhält einen monatlichen Grundbetrag von 155 € (= Höchstbetrag bei einer Einwohnerzahl bis 30.000), der zweite ehrenamtliche Beigeordnete in Höhe von 140 € (= Höchstbetrag bei einer Einwohnerzahl bis 20.000) und die dritte ehrenamtliche Beigeordnete in Höhe von 120 € (= Höchstbetrag bei einer Einwohnerzahl bis 15.000). Gleichzeitig soll die bisherige Aufwandsentschädigung von 25 € pro Termin künftig entfallen.

 

Gemäß § 1 Abs. 2 der Verordnung wird die Höhe der Aufwandsentschädigung durch den Stadtrat als zuständiges Beschlussorgan nach der voraussichtlichen Höhe des Aufwandes im Rahmen der Verordnung festgesetzt. Zu beachten ist, dass ein Aufwandsentschädigungsanspruch der Beigeordneten besteht (§ 67 Abs. 1 KSVG i.V.m. § 4 Abs. 1 AEVO); d.h. lediglich die Festsetzung der Höhe der Aufwandsentschädigung liegt im Rahmen der geltenden Verordnung im pflichtgemäßen Ermessen des Stadtrates.

 

Hinweis: Bei der Festsetzung der Aufwandsentschädigung sind die ehrenamtlichen Beigeordneten Dr. Kost, D’Auria und Darimont-Doll befangen und dürfen daher weder beratend noch entscheidend bei diesem TOP mitwirken; d.h. diese Mitglieder müssen bei der nichtöffentlichen Vorberatung im Hauptausschuss bei diesem TOP den Sitzungssaal verlassen und sollten im Rahmen der öffentlichen Beratung und Beschlussfassung im Stadtrat ihren Sitzplatz verlassen und im Zuhörerbereich Platz nehmen.

 

Dieses Thema war bereits Gegenstand der letzten Stadtratssitzung. Die Mitwirkung einzelner befangener Ratsmitglieder an der Beratung hatte Auswirkungen auf die Wirksamkeit des gefassten Beschlusses, so dass der Beschluss zu wiederholen ist. Die LINKE-Stadtratsfraktion hat im Nachgang zur Sitzung per E-Mail vom 03.06.2022 einen förmlichen „Einspruch“ gegen den Beschluss eingelegt.

 

Die FWM/FDP-Stadtratsfraktion beantragte mündlich in der Stadtratssitzung vom 02.06.2022 sowie mit Schreiben vom 05.06.2022, die Vertretungsstunden – inklusive Datum und Art der Veranstaltung – der einzelnen Beigeordneten mitzuteilen. Eine entsprechende Übersicht der Termine, an denen die ehrenamtlichen Beigeordneten den Bürgermeister vertreten haben, ist als Anlage beigefügt. Die konkreten Vertretungsstunden lassen sind jedoch nicht beziffern, da bislang nicht auf die Zeitdauer einer Vertretung abgestellt wurde.

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Finanzielle Auswirkungen: Die durch die Verordnung geänderte Aufwandsentschädigung belastet – wenn der Beschlussempfehlung gefolgt wird - den städtischen Haushalt mit zusätzlichen Kosten von 4.980 € pro Jahr. Für das Restjahr 2022 bedeutet dies somit eine Mehrbelastung in Höhe von 3.735 €.

 

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Anlagen

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