Beschlussvorlage - 2022/1510

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der vorgelegte geprüfte Jahresabschluss 2019 wird festgestellt.
  2. Der Überschuss des Ergebnishaushaltes in Höhe von 7.275.002,19 € wird der Ausgleichsrücklage zugeführt.
  3. Dem Bürgermeister wird Entlastung erteilt.
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Sachverhalt

- Die Ergebnisrechnung 2019 schließt mit einem Jahresüberschuss von 7.275.002,19 € gegenüber dem für 2019 geplanten Jahresfehlbedarf von -5.320.174,59 € ab.

- Der Überschuss des Ergebnishaushaltes wird der Ausgleichsrücklage zugeführt. Hierüber ist gemäß § 101 Abs. 2 Satz 1 KSVG gesondert zu beschließen.

- Die Finanzrechnung 2019 schließt mit einem Bestand an Finanzmitteln am Ende des Haushaltsjahres von 6.838.208,70 € ab.

- Die Prüfung des Jahresabschlusses hat mit Ausnahme der nicht fristgemäßen Erstellung zu keinen Einwendungen geführt.

- Der Jahresabschluss entspricht in allen wesentlichen Belangen den gesetzlichen Vorschriften und den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortrechtlichen Bestimmungen und vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage.

- Der Rechenschaftsbericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Stadt und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

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Anlagen

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