Antrag - 2021/1197-001

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der gestellte Antrag wurde in alle hiervon betroffenen Ortsräte zur Anhörung verwiesen. Mit Ausnahme des Ortsrates Hilbringen haben alle Übrigen die beantragte Neuausweisung bzw. Vergrößerung von Naturentwicklungsflächen in ihren Stadtteilen abgelehnt.

Der Ortsrat Hilbringen hat den Antrag dahingehend geändert, dass die Abteilung 501 (Seitert) in der derzeitigen Bewirtschaftung verbleiben soll, die Abteilungen 504 und 505 (Heidwald) für eine Ausweisung als Naturentwicklungsflächen besser geeignet seien und empfohlen, hinsichtlich dieser Flächen dem Antrag zu entsprechen.

 

Im städtischen Wald sind derzeit 9,6 % der Fläche als Naturentwicklungsfläche bzw. Fläche mit besonderer Schutzfunktion (frühere Referenzflächen) ausgewiesen. Hinzu kommen noch die in der Forsteinrichtung ausgewiesenen Flächen außerhalb des regelmäßigen Betriebes (a.r.B-Flächen) und die nichtbewirtschafteten forstlichen Nebenflächen (y-Flächen), die ohne Probleme in den Schutzstatus Naturentwicklungsfläche bzw. Fläche mit besonderer Schutzfunktion überführt werden könnten. Somit sind in Summe 18 % der gesamten Waldfläche aus der regelmäßigen Nutzung genommen. Zusammen mit den ausgewiesenen Biotopbäumen und der aktiven Totholzanreicherung in den bewirtschafteten Flächen erbringt der städtische Wald Leistungen um die natürliche Entwicklung zu fördern, die sich von vielen übrigen Wäldern deutlich abheben. 

 

Werden Flächen wie beantragt unter Schutz gestellt, sind sie in der Folge ganz oder überwiegend aus der Bewirtschaftung zu nehmen. Hierdurch entfallen nachwachsende Rohstoffe. Der nachwachsende Rohstoff Holz hat einen Wert, dieser Wert wird in den Haushaltsmitteln fehlen.

 

Die vielfältigen Schutzfunktionen (Boden, Klima, Grundwasserschutz, Biodiversität usw.) die artenreiche Wälder erfüllen, wurden bisher als sowieso vorhanden angesehen und nicht gesondert, insbesondere nicht finanziell, gewürdigt.

 

In dieser Frage ist ein Umbruch festzustellen. Die Schutzfunktionen, die der Wald von Natur aus übernimmt, geraten in das Bewusstsein der Verantwortlichen bei EU und Bund und werden zunehmend finanziell gefördert. Bei Fördermaßnahmen wurde bisher lediglich die In-Wertsetzung in die Zukunft honoriert, nicht was bereits umgesetzt wurde.

 

Fast ein Fünftel des städtischen Waldes befindet sich nicht in der regelmäßigen Bewirtschaftung und trägt somit zur natürlichen Entwicklung dieser Gebiete bei. Aus Sicht des Fachbereiches sollte die Ausweisung weiterer Naturentwicklungsflächen bzw. Flächen mit besonderer Naturschutzfunktion dann angegangen werden, wenn auch eine annähernd ausgleichende In-Wertsetzung hierfür erfolgt.

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