Beschlussvorlage - 2022/1318

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Das geplante Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Innenstadt Merzig Süd“ im Stadtteil Merzig.

 

Die Erschließung ist gesichert.

 

Bei der Planung handelt es sich um eine Bebauung im Bestand. Im Bebauungsplan ist hier eine geschlossene Bauweise festgesetzt, welche auch bei der bereits bestehenden Bebauung nicht eingehalten wird. Durch die Umbaumaßnahmen sollen weitere Teile hiervon nicht unmittelbar auf der Grenze errichtet werden. Hierfür wird nun eine entsprechende Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich.

 

 

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Anlagen

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