Beschlussvorlage - 2022/1314

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Das geplante Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Südkerntangent“ im Stadtteil Merzig.

Es ist beabsichtigt, die überdachten Stellplätze außerhalb der Baugrenze zu errichten. Außerdem ist der Neubau des Wohnhauses mit Büro in offener Bauweise geplant. Im Bebauungsplan ist hingegen eine geschlossene Bauweise festgesetzt, was einer durchgehenden Gebäudelänge von mindestens 50m entspricht.

Der Carport befindet sich hinter einer, im Zusammenhang mit dem Bau der Südkerntangente errichteten, dem Lärmschutz dienenden ca. 2,10m hohen Mauer und würde durch diese fast vollständig verdeckt.

Die Festsetzung der geschlossenen Bebauung resultiert aus den bestehenden Gebäuden entlang der Hochwaldstraße mit einer durchgehenden Gesamtlänge von über 70m. Da hier nun aber ein eigenständiges Bauwerk ohne Verbindung mit der bestehenden Bebauung entlang der Hochwaldstraße geplant wird, lässt sich eine geschlossene Bebauung in dieser Form überhaupt nicht realisieren.

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Anlagen

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