Beschlussvorlage - 2021/1306

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Dem Abwägungsvorschlag der im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch) sowie der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB zur Planung eingegangenen Stellungnahmen wird zugestimmt und so beschlossen.
  2. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Lidl-Filiale Rieffstraße“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B)“ im Stadtteil Merzig wird als Satzung gem. § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen.
  3. Die Begründung mit der einzelhandelsgutachterlichen Auswirkungsanalyse wird gebilligt.

 

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Sachverhalt

Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und parallele Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Lidl-Filiale Rieffstraße“ fand vom 07.10.2021 bis zum 08.11.2021 statt. Die während dieser Zeit vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Stadtrat der Kreisstadt Merzig mit dem in der beiliegenden Beschlussvorlage dargestellten Ergebnis geprüft. Bürgerinnen und Bürger haben sich nicht zur Planung geäußert.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Da sich die Lidl GmbH & Co. KG bereit erklärt, sämtliche Planungskosten zu übernehmen und

die Umsetzung des Vorhabens auch durch sie erfolgt, entstehen keine finanziellen Auswirkungen für die Kreisstadt Merzig.

 

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Auswirkungen auf das Klima:

Ein Großteil der Fläche des Geltungsbereiches ist bereits überbaut. Durch den Neubau und die bereits vorhandene Versiegelung der Parkplatzfläche kommt es zu keiner weiteren Neuversiegelung.

Aufgrund der Kleinräumigkeit dieser Maßnahme können negative Auswirkungen auf die Belange des Klimaschutzes weitestgehend ausgeschlossen werden. Nähere Aussagen hierzu sind aus der Begründung zum Bebauungsplan ersichtlich.

 

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Anlagen

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