Beschlussvorlage - 2021/1142-002

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt, ob eine weitere juristische Einschätzung von der von der Fraktion B90/Die Grünen gewählten Anwaltskanzlei beauftragt werden soll.

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Sachverhalt

Mit E-Mail vom 26.11.2021 bat die B90/Die Grünen-Fraktion um Bestätigung, dass die Kosten zur Einholung einer juristischen Expertise durch die Fraktion im Zusammenhang mit dem Export von Holz aus dem Stadtwald über die an die Stadtratsfraktion gewährten Fraktionszuwendungen abrechenbar sind.

 

Nach rechtlicher Prüfung der Verwaltung unter Bezugnahme auf ein Gerichtsurteil sind die durch die juristische Expertise entstehenden Kosten einer Fraktion nicht über die Fraktionszuwendungen erstattungsfähig, da die Erstellung eines Rechtsgutachtens nicht der teilorganschaftlichen Aufgabenstellung der Fraktionen unterfällt.

 

Gemäß § 59 Abs. 2 Satz 2 KSVG obliegt dem Bürgermeister die Vorbereitung der Ratsentscheidungen. Im Rahmen dieser Aufgabe, die Tagesordnungspunkte und Beschlüsse des Stadtrates vorzubereiten, hat der Bürgermeister beim in Rede stehenden Antrag der B90/Die Grünen-Fraktion vom 31.05.2021 bzw. vom 25.11.2021 auf die Unterstützung einer Rechtsanwaltskanzlei zurückgegriffen, um den Stadtrat über die Rechtslage aufzuklären.

 

Die B90/Die Grünen-Fraktion beantragt nunmehr mit Schreiben vom 02.12.2021 die Einholung einer weiteren juristischen Expertise von der von ihr genannten Anwaltskanzlei. 

 

Sieht eine Fraktion – wie im konkreten Fall – über die Vorbereitung einer Ratsentscheidung durch den Bürgermeister hinausgehenden Informationsbedarf, kann sie analog § 49 Abs. 1 KSVG beantragen, (anderen) externen Sachverstand einzuholen.

 

Sofern die Mehrheit der Mitglieder des Stadtrates von dem zusätzlichen Informationsbedürfnis überzeugt ist, gehen diese Kosten für eine juristische Expertise der von der Fraktion B90/Die Grünen gewählten Anwaltskanzlei finanziell zu Lasten der Kreisstadt Merzig.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Die rechtliche Einschätzung der gewählten Anwaltskanzlei wird nach Auskunft der B90/Die Grünen-Fraktion Kosten bis maximal 1.000 € verursachen.

 

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Anlagen

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