Beschlussvorlage - 2021/1272

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Das Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB zur o. g. Bauanfrage wird nicht hergestellt.

 

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Sachverhalt

Das geplante Bauvorhaben liegt im Außenbereich des Stadtteiles Büdingen.

Es handelt sich hier um eine alte Mühle. Umbaumaßnahmen und geringfüge Anbauten wären im Rahmen des Bestandsschutzes denkbar.

Seitens der Bauherrin ist hier jedoch ein kompletter Abriss und Neubau des Gebäudes vorgesehen. Da die Antragstellerin keine Privilegierung besitzt, ist ein Neubau gemäß § 35 Abs. 1 BauGB jedoch nicht zulässig.

 

Somit stehen dem Bauvorhaben öffentliche Belange entgegen.

 

 

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Anlagen

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