Beschlussvorlage - 2021/1269

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Änderung der Abfallgebührensatzung wird beschlossen.

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Sachverhalt

Ausweislich der Gebührenkalkulation für das Jahr 2022 ist keine Anpassung der Gebühren erforderlich. Lediglich der Abschlag für Eigenkompostierer wird auf 6,06 € (2021: 3,73 €) angepasst. Aufgrund von höheren Kosten für Transportleistungen, sowie eine angekündigte weitere Erhöhung des Überörtlichen Beitrags durch den EVS steigen u.a. die Kosten für die Bioabfallentsorgung. Um die Gebühr für die Biotonne stabil zu halten ist eine höhere Querfinanzierung über die Restabfallgebühren erforderlich. Eigenkompostierer nutzen die Leistung Biotonne nicht und erhalten daher einen höheren Abschlag auf die Restabfallgebühren.

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