Beschlussvorlage - 2021/1268

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Da durch die beabsichtigte Überschreitung nachbarschaftliche Interessen nicht beeinträchtigt und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, wird das gemeindliche Einvernehmen für eine Befreiung von den Festsetzungen des o. g. Bebauungsplanes hergestellt.

 

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Sachverhalt

Das geplante Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Erweiterung des Baugebietes Oberst Wies“ im Stadtteil Harlingen. Es ist geplant, die vordere Baugrenze um ca. 0,6 m bis zu ca. 2,00 m zu überschreiten.

 

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Anlagen

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