Beschlussvorlage - 2021/1212

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Das Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB zu o. g. Bauanfrage wird hergestellt.

 

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Sachverhalt

Das geplante Bauvorhaben liegt im Außenbereich des Stadtteiles Bietzen.

Das Gebäude wurde wahrscheinlich bereits während des zweiten Weltkrieges errichtet. Seit 1955 ist das Gebäude durchgehend bewohnt. Strom- und Wasseranschlüsse sind vorhanden, ebenso eine biologische Kläranlage zur Abwasserentsorgung.

Die Erschließung ist somit ausreichend gesichert.

 

Öffentliche Belange stehen entsprechend hier nicht entgegen.

 

Gemäß § 35 Abs. 2 BauGB können sonstige Vorhaben, neben den ohnehin privilegierten Vorhaben, im Außenbereich zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.

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Anlagen

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