Beschlussvorlage - 2021/96

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 a.    Dem Abwägungsvorschlag der im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch) sowie der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB zur Planung eingegangenen Stellungnahmen wird zugestimmt und

b.    der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Im Hirtengarten“ im Stadtteil Hilbringen der Kreisstadt Merzig wird als Satzung gem. § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen.

 

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Sachverhalt

Mit Schreiben vom 21. April 2021 hat die Vorhabenträgerin, die Immo Hirtengarten GmbH & Co. KG, Merchinger Straße 69, 66663 Merzig, die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans beantragt, um so die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Wohn- und Bürokomplexes mit insgesamt 13 Wohnungen und einer Bürofläche mit einer Tiefgarage zu schaffen.

 

Der Stadtrat der Kreisstadt Merzig hat in seiner Sitzung am 24. Juni 2021 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Im Hirtengarten“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB beschlossen.

 

Für die Bearbeitung des Bebauungsplans hat die die Immo Hirtengarten GmbH & Co. KG das Planungsbüro Kernplan GmbH aus Illingen beauftragt.

 

In seiner Sitzung am 24. Juni 2021 hat der Stadtrat den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Im Hirtengarten“, bestehend aus der Planzeichnung mit Textteil sowie der zugehörigen Begründung gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.

 

Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Im Hirtengarten“ mit Vorhaben- und Erschließungsplan fand vom 15. Juli 2021 bis einschließlich 16. August 2021 statt. Parallel hierzu fand die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs.2 BauGB statt.

 

Die während dieser Zeit vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden sind in dem als Anlage beigefügten Abwägungsvorschlag aufgelistet.

 

Bürgerinnen und Bürger haben sich zur Planung nicht geäußert.

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Anlagen

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