Beschlussvorlage - 2021/85

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Lidl-Filiale Rieffstraße”, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) mit Textteil (Teil B) sowie der Begründung und der Auswirkungsanalyse wird gebilligt und
  2. die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und parallele Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie
  3. die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB beschlossen.

 

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Sachverhalt

Der Stadtrat der Kreisstadt Merzig hat in seiner Sitzung am 11. März 2021 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Lidl-Filiale, Rieffstraße“ in der Kreisstadt Merzig im beschleunigten Verfahren beschlossen.

 

Der vorhabenbezogenen Bebauungsplan erfüllt die Vorgaben, um gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt zu werden. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB gelten entsprechend. Gemäß § 13a Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass im beschleunigten Verfahren von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen wird. Gemäß § 13 Abs. 3 wird auch von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB und gem. § 13 Abs. 2 BauGB und § 13a Abs. 3 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.

 

Gemäß § 13a BauGB, § 13 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB ist der Entwurf des Planes und der Begründung öffentlich auszulegen.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt sein kann, sowie die Nachbargemeinden sind gemäß § 13 a BauGB, § 13 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB sowie § 2 Abs. 2 BauGB von der Auslegung zu benachrichtigen und zu beteiligen.

 

Ort und Dauer der Auslegung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mit dem Hinweis, dass Äußerungen während der Auslegungsfrist von jedermann schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail vorgebracht werden können, ortsüblich bekanntzumachen.

 

In der Bekanntmachung ist auf die Merkmale des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 BauGB hinzuweisen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Da sich die Lidl GmbH & Co. KG bereit erklärt, sämtliche Planungskosten zu übernehmen und die Umsetzung des Vorhabens auch durch sie erfolgt, entstehen keine finanziellen Auswirkungen für die Kreisstadt Merzig.

 

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Auswirkungen auf das Klima:

Ein Großteil der Fläche des Geltungsbereiches ist bereits überbaut. Durch den Neubau und die bereits vorhandene Versiegelung der Parkplatzfläche kommt es zu keiner weiteren Neuversiegelung.

Aufgrund der Kleinräumigkeit dieser Maßnahme können negative Auswirkungen auf die Belange des Klimaschutzes weitestgehend ausgeschlossen werden. Nähere Aussagen hierzu sind aus der Begründung zum Bebauungsplan ersichtlich.

 

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Anlagen

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