Beschlussvorlage - 2021/36

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Gegen die Stadtratsmitglieder Gruhn und Leistenschneider wird ein Ordnungsgeld in Höhe von jeweils 225 € verhängt.

Reduzieren

Sachverhalt

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 10.02.2021 aufgrund einer zuvor erfolgten Änderung des § 33 Abs. 1 KSVG eine Ergänzung des § 6 Abs. 2 der Geschäftsordnung beschlossen. Durch diese Ergänzung hat der Stadtrat auf Basis des § 33 Abs. 1 Satz 2 KSVG in der Geschäftsordnung geregelt, dass gegen Stadtratsmitglieder, die wiederholt ohne genügende Entschuldigung an den Sitzungen des Stadtrates oder seiner Ausschüsse nicht teilnehmen, ein Ordnungsgeld bis zur dreifachen Höhe der monatlichen Aufwandsentschädigung verhängt werden kann.

 

Diese Änderung der Geschäftsordnung trat mit Wirkung vom 11.02.2021 in Kraft. Als „wiederholt“ im Sinne der o.g. Vorschrift gilt eine Abwesenheit bei über 50 Prozent der Sitzungen, bezogen auf einen Zeitraum von sechs Monaten. Bezogen auf den in Rede stehenden Zeitraum von sechs Monaten bis einschließlich 11.08.2021 haben die Stadtratsmitglieder Jörg Ulrich Gruhn und Dieter Leistenschneider von der AfD-Stadtratsfraktion an keiner Sitzung teilgenommen. Darüber hinaus haben sie bei allen ferngebliebenen Sitzungen unentschuldigt gefehlt. Folglich liegen die Voraussetzungen zur Verhängung eines Ordnungsgeldes vor.

 

Der Bürgermeister hat die Mitglieder Gruhn und Leistenschneider angeschrieben und um eine Stellungnahme dazu gebeten. Beide haben jedoch die gesetzte Frist verstreichen lassen, ohne sich zum Sachverhalt zu äußern. Es liegen keine Anzeichen vor, dass die beiden Ratsmitglieder infolge einer Erkrankung oder aufgrund sonstiger Rechtfertigungsgründe an einer Sitzungsteilnahme gehindert waren.

 

Da beide Mitglieder in den vergangenen Monaten aus eigenem Entschluss dauerhaft an keiner einzigen Sitzung teilgenommen haben, zudem jeweils unentschuldigt gefehlt und selbst nach Aufforderung, dazu Stellung zu beziehen, nicht reagiert haben, empfiehlt die Verwaltung, gegen beide Ratsmitglieder jeweils ein Ordnungsgeld in maximal zulässiger Höhe zu verhängen. Das Ordnungsgeld kann bis zur dreifachen Höhe der monatlichen Aufwandsentschädigung betragen. Die monatliche Aufwandsentschädigung für Ratsmitglieder beträgt in der Kreisstadt Merzig derzeit 75 €. Somit kann im konkreten Fall jeweils ein Ordnungsgeld bis zu einer Höhe von 225 € festgelegt werden. Aus Praktikabilitätsgründen soll die „Beitreibung“ der Ordnungsgelder durch den Einbehalt der monatlichen Aufwandsentschädigung erfolgen.

 

Da die AfD-Stadtratsfraktion keinen Nachweis über die ordnungsgemäße Verwendung der im Jahr 2020 erhaltenen Fraktionszuwendungen in Höhe von 1.320 € vorgelegt hat, wurde dieser Betrag von Seiten der Stadtverwaltung zurückgefordert. Da die AfD den Betrag jedoch nicht an die Stadtkasse zurücküberwiesen hat, wird die monatliche Aufwandsentschädigung der Herren Gruhn und Leistenschneider bis einschließlich Dezember 2021 einbehalten und mit dem geforderten Betrag verrechnet. Sollte der Stadtrat – wie von der Verwaltung empfohlen – wegen wiederholter, unentschuldigter Nichtteilnahme an Sitzungen ein Ordnungsgeld von jeweils 225 € verhängen, hätte dies zur Folge, dass auch die monatlichen Aufwandsentschädigungen für die Monate Januar, Februar und März 2022 von beiden AfD-Ratsmitgliedern einbehalten werden.

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen:

 

Bei der Buchungsstelle 11.01.01.501020 werden 450 € eingespart.

 

Loading...