Beschlussvorlage - 2021/32

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Zustimmung zum Abschluss des vorliegenden Erschließungsvertrages wird erteilt.

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Sachverhalt

Der Vorhabenträger beabsichtigt ein Grundstück in der Waldwieser Straße, das in seinem Eigentum steht, mit einem Wohnhaus zu bebauen. Die Erschließung des betreffenden Grundstücks ist hinsichtlich der Zuwegung nicht gesichert. Der betreffende Teilbereich der Waldwieser Straße wurde formell nie gewidmet. Jedoch gilt für Straßen, die bereits zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Saarländischen Straßengesetzes dem öffentlichen Verkehr dienten die sogenannte Widmungsfiktion (§ 63 Saarländisches Straßengesetz). Für die Gemarkung Hilbringen, Flur 4, Flurstück 508/54 greift diese nur teilweise, da lediglich ein Teilbereich der Waldwieser Straße, bis zum Ende der asphaltierten Fläche (Höhe Anwesen Hausnummer 41), zum damaligen Zeitpunkt dem öffentlichen Verkehr diente bzw. heute noch dient. Zur Herstellung der Zuwegung und der Erschließung, soll der vorliegende Erschließungsvertrag geschlossen. Sämtliche mit dem Vertrag verbundenen Kosten trägt der Vorhabenträger.

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Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

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Auswirkungen auf das Klima:

Keine.

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Anlagen

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