Beschlussvorlage - 2021/990

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Verlagerung von Wirtschaftsplanmitteln zugunsten des Ansatzes „Sanierung Kanal Zum Gipsberg“ (SK 072470) in Höhe von T€ 470 wird zugestimmt.

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Sachverhalt

Der EVS plant seit mehreren Jahren den Anschuss des Gipsberges, der Merchinger Straße und der oberen Losheimer Straße an das Hauptsammlersystem des EVS in der
Kreuzbergstraße (Maßnahme: „Anschluss RÜB-8 Altes Krankenhaus“). Hierzu gehören auch die Erneuerungen der alten Entlastungsbauwerke in den Ritzerbach.

 

In den vergangenen Jahren hat der EVS mehrere Varianten der Umsetzung auf den
Prüfstand gestellt und überplant. Nunmehr hat sich für diese Maßnahme eine neue Situation ergeben. Die nun abschließend für 2022/23 vorgesehene Variante kommt im Wesentlichen ohne Fremdgrundstücke aus und wird überwiegend im unterirdischen Vortriebsverfahren gebaut. Dies bedeutet gerade für die Losheimer Straße keine umfangreichen
Verkehrsbeeinträchtigungen.

 

Bereits im Wirtschaftsjahr 2012 wurden Mittel für die Sanierung des Kanals „Zum Gipsberg“ (SK 072470) eingestellt, da sich o. g. EVS Maßnahme auch auf das städtische
Sammlersystem auswirkt und zur hydraulischen Entlastung des selbigen führen wird. Es wurden Untersuchungen und Planungen durchgeführt, die vorerst gestoppt wurden, bis eine endgültige Entscheidung bezüglich der Hauptsammlerplanung durch den EVS vorgelegt
wurde.

 

Bei der Maßnahme des Betriebes für innerörtliche Abwasserentsorgung
(Abwasserbetrieb) geht es vorrangig darum, den überlasteten Kanal im unteren
Gipsbergbereich zu vergrößern und zu erneuern, damit Überstauereignisse in diesem
Bereich vermieden werden können. Mit Umbau des Kanals in Höhe des
Hegelweges auf einer Länge von 51 m hat der Abwasserbetrieb bereits vor etwa 10 Jahren für eine Verbesserung der Situation in der Straße „Zum Gipsberg“ gesorgt. Jedoch stand auch schon damals fest, dass diese Maßnahme einen zweiten Bauabschnitt nach sich ziehen wird. Lediglich der Umfang der Kanalvergrößerung konnte zum damaligen Zeitpunkt wegen fehlender Grundlagen nicht ermittelt werden, so dass eine weitere Planung nicht erfolgen konnte.

 

Nachdem der EVS sich nun im April diesen Jahres auf eine Variante festgelegt hat, ist es dringend notwendig die Planungen des Abwasserbetriebes fortzuführen bzw. die alten
Planungen zu ergänzen. Im unteren Bereich der Straße „Zum Gipsberg“ soll zusätzlich zum vorhandenen Kanal (DN800), auf einer Länge von ca. 80 m bis zur Losheimer Straße ein
zusätzlicher Kanal DN 800 verlegt werden. Dies ist notwendig um zusätzliches Volumen zu schaffen und die Abwässer in der Losheimer Straße gleichmäßig auf die beiden
vorhandenen Kanäle zu verteilen.

 

Nach aktueller Kostenschätzung ist für die Umsetzung dieser Maßnahme mit Kosten in Höhe von T€ 470 zu rechnen. Aufgrund der zum Zeitpunkt der Aufstellung des Wirtschaftsplanes 2021 nicht bekannten Planungen des EVS wurden keine Mittel für die Maßnahme „Sanierung Kanal Gipsberg“ (SK 072470) eingestellt.

 

Grundsätzlich ist die Finanzierung der Maßnahme über das Gesamtdeckungsprinzip des Wirtschaftsplanes gewährleistet. Formell ist es allerdings erforderlich erhebliche
Mehrkosten des Vermögensplanes gem. § 14 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO), bei einer Überschreitung von mehr als 10 % netto der Kosten des Einzelvorhabens, durch den Stadtrat beschließen zu lassen (§ 7 Abs. 2 b der Betriebsatzung).

 

Damit den formellen Erfordernissen der Betriebssatzung Rechnung getragen wird, ist es
erforderlich im Wirtschaftsplan 2021 Mittel zugunsten des SK 072470 „Sanierung Kanal Zum Gipsberg“ in Höhe von T€ 470 zu verlagern. Hierzu müssen Mittel anderer Maßnahmen
verschoben werden.

 

Im Wirtschaftsplan 2021 wurde für die FWE Fitten/Ballern/Hilbringen 3. BA ff. Mittel in Höhe von T€ 1.000 bereitgestellt. Bei dieser Maßnahme handelt es sich um eine
Zuschussmaßnahme. Nachdem im August 2020 die weiteren Planungsphasen für die
Umsetzung beauftragt wurden, liegt die für den Zuwendungsbescheid notwendige
Genehmigungsplanung seit Mai 2021 nunmehr vor. Diese wird nun dem Ministerium zur Prüfung vorgelegt. Erfahrungsgemäß beläuft sich die Zeit bis zur Bezuschussung auf ca. 2-3 Monate. Eine Ausschreibung für die bauliche Umsetzung dieser Maßnahme darf erst nach Erhalt des Zuschussbescheides erfolgen. Für das Ausschreibungsverfahren dieser komplexen Maßnahme wird ein Zeitraum von mindestens 2 Monaten veranschlagt. Somit könnte die Vergabe frühestens Ende des Jahres 2021 erfolgen, so dass die vorhandenen
Wirtschaftsmittel aus der Maßnahme „FWE Fitten III. BA“ bis Ende des Jahres nicht in
Anspruch genommen werden können.

 

Aus v. g Gründen ist es daher sinnvoll die Ausschreibung und bauliche Umsetzung der
Maßnahme in das Jahr 2022 zu verschieben, so dass T€ 470 der hierfür vorhandenen Mittel zugunsten der „Sanierung Kanal Gipsberg“ SK 072470 verlagert werden können.

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Finanzielle Auswirkungen:

keine, da es sich lediglich um eine Planmittelverschiebung handelt.

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Auswirkungen auf das Klima:

keine

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