Beschlussvorlage - 2021/955

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 Das Einvernehmen zur o. g. Bauanfrage wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB nicht hergestellt.

 

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Sachverhalt

Das geplante Bauvorhaben liegt im Außenbereich des Stadtteiles BROTDORF und ist nicht gemäß § 35 Abs. 1 BauGB privilegiert im Außenbereich zulässig. Öffentliche Belange stehen dem Bauvorhaben dergestalt entgegen, dass das geplante Vorhaben Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Bodenschutzes und die natürliche Eigenart der Landschaft und ihren Erholungswert beeinträchtigt. Die Erschließung ist ausreichend gesichert.

 

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