Beschlussvorlage - 2021/916

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Das Einvernehmen zu o. g. Bauanfrage wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB hergestellt.

 

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Sachverhalt

Das geplante Bauvorhaben liegt im Außenbereich des Stadtteiles MERZIG und gehört nicht zu den gemäß § 35 Abs. 1 BauGB privilegiert im Außenbereich zulässigen Vorhaben. Somit handelt es sich um ein Vorhaben, welches nach § 35 Abs. 2 BauGB zu beurteilen ist. Öffentliche Belange stehen dem Bauvorhaben nicht entgegen. Die Erschließung ist ausreichend gesichert.

 

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