Beschlussvorlage - 2021/911

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Einwand wird zurückgewiesen und die Richtigkeit der Niederschrift festgestellt.

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Sachverhalt

Per E-Mail vom 27.03.2021 widerspricht Ratsmitglied Weiten (B90/Die Grünen) der Niederschrift über die Sitzung des Stadtrates vom 17.12.2020. Dieser Einwand richtet sich gegen TOP 8 („Mitteilungen, Anfragen, Anregungen“) des Protokolls.

 

Die Kontrolle der Richtigkeit und Vollständigkeit der Niederschrift ist gemäß § 47 Abs. 5 Satz 3 KSVG (§ 20 Abs. 5 Satz 2 der Geschäftsordnung) ausdrücklich dem Stadtrat vorbehalten, der über Einwendungen gegen die Niederschrift mit der Mehrheit der anwesenden Ratsmitglieder beschließt.

 

Wie der als Anlage beigefügten E-Mail zu entnehmen ist, vertritt der Beschwerdeführer die Auffassung, dass vor zwei seiner in der Sitzung geäußerten Sätze der Hinweis „Es bricht ein lautes Gelächter innerhalb des Rates aus.“ fehle.

 

Gemäß § 47 Abs. 1 KSVG ist „über den wesentlichen Inhalt“ der Verhandlungen des Stadtrates eine Niederschrift zu fertigen. Die Geschäftsordnung gibt über diese gesetzliche Regelung hinaus in § 20 Abs. 2 vor, welchen Mindestgehalt die Niederschrift haben muss. Die Niederschrift soll letztendlich eine ausreichende Darstellung des wesentlichen Inhalts der Sitzung enthalten. Hierzu gehören alle rechtlich relevanten Daten, Fakten und Vorgänge.

 

Da der Zweck einer Niederschrift darin besteht, den Ablauf, Inhalt und die Ordnungs-mäßigkeit einer Sitzung zu dokumentieren, werden polemische Äußerungen von Ratsmitgliedern, Zwischenrufe, sonstige verbale Reaktionen oder abfällige Gesten grundsätzlich nicht in die Niederschrift aufgenommen, da diese in erster Linie oder sogar ausschließlich der politischen Auseinandersetzung dienen, mit dem Beratungsgegenstand in keinem inneren Zusammenhang stehen und zum Verständnis der Beschlüsse nicht notwendig sind.

 

Nach Auffassung der Verwaltung dokumentiert die vorliegende Niederschrift den Ablauf der Sitzung und fasst die Wortbeiträge sowie die Beschlüsse des Rates in korrekter und vollständiger Art und Weise zusammen.

 

Da die Niederschrift über die Sitzungen des Stadtrates kein Protokoll ist, das sämtliche Eindrücke und Handlungen von Beteiligten (gähnen, lachen, Kopfschütteln, Gesten oder Beleidigungen mit Händen oder Fingern) festhält, sondern eine Ergebnisniederschrift, die sich auf den wesentlichen Inhalt der Verhandlungen beschränkt, empfiehlt die Verwaltung, den Einwand zurückzuweisen.

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Anlagen

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