Beschlussvorlage - 2021/907

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Das Einvernehmen zur o. g. Bauanfrage wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB nicht hergestellt.

 

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Sachverhalt

Das geplante Bauvorhaben liegt im Außenbereich des Stadtteiles BESSERINGEN und ist gemäß § 35 Abs. 1 BauGB nicht privilegiert im Außenbereich zulässig. Somit handelt es sich um ein Vorhaben, welches nach § 35 Abs. 2 BauGB zu beurteilen ist. Öffentliche Belange stehen dem Bauvorhaben dergestalt entgegen, dass Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege oder die natürliche Eigenart der Landschaft und ihren Erholungswert beeinträchtigt. Außerdem ist die Erschließung hinsichtlich der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung nicht gesichert.

 

 

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Anlagen

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