Beschlussvorlage - 2021/903

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Verlagerung von Wirtschaftsplanmitteln zugunsten des Ansatzes „Kanalerneuerungen Inlinerverfahren“ (SK 072050) in Höhe von T€ 620 wird zugestimmt.

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Sachverhalt

Der Landesbetrieb für Straßenbau wird im Jahr 2021 umfangreiche Sanierungsarbeiten in der Luxemburger Straße in Schwemlingen durchführen. Durch die parallele Umsetzung von Maßnahmen des Betriebes für innerörtliche Abwasserentsorgung (Abwasserbetrieb),
insbesondere durch die Inlinersanierung des Kanals in der Luxemburger Straße könnten Synergieeffekte genutzt werden, die zu Kosteneinsparungen, aber auch zu einer nur
einmaligen Beeinträchtigung des Verkehrs und der Anlieger führen.

 

Nach einer ersten Kostenschätzung wird für die Inlinersanierung der Luxemburger Straße mit Kosten in Höhe von rd. T€ 770 gerechnet. Bei Wirtschaftsplanaufstellung für das
Wirtschaftsjahr 2021 wurden hierfür keine zusätzlichen Mittel geplant.

 

Für Kanalerneuerungen im Inlinerverfahren wurden im Vermögensplan (SK 072050) T€ 250 bereitgestellt. Für bereits geplante Inlinersanierungen werden T€ 100 dieses Ansatzes schon benötigt.

 

Grundsätzlich ist die Finanzierung der Maßnahme über das Gesamtdeckungsprinzip des Wirtschaftsplanes gewährleistet. Formell ist es allerdings erforderlich erhebliche Mehrkosten des Vermögensplanes gem. § 14 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO), bei einer
Überschreitung von mehr als 10 % netto der Kosten des Einzelvorhabens, durch den
Stadtrat beschließen zu lassen (§ 7 Abs. 2 b der Betriebsatzung). Damit den formellen
Erfordernissen der Betriebssatzung Rechnung getragen wird, ist es
erforderlich den Wirtschaftsplanansatz des SK 072050 um T€ 620 zu verstärken.

 

Hierzu müssen Mittel anderer Maßnahmen verschoben werden. Im Wirtschaftsplan 2021 wurde für die Kanalsanierung „Losheimer Straße“ (SK 072700) T€ 100 bereitgestellt. Diese Maßnahme wurde als parallele Maßnahme zur Straßenbaumaßnahme des
Landesbetriebes für Straßenbau geplant. Nach Mitteilung des Landesbetriebes für
Straßenbau wird diese Maßnahme in 2021 nicht zu Ausführung kommen, so dass auch die Kanalsanierung der „Losheimer Straße“ nicht erfolgen wird und diese Mittel verlagert werden können. Ferner wurden im Wirtschaftsjahr 2021 für das Kaskasenbauwerk (SK 072760)
Mittel in Höhe von T€ 600 für die Planung und Umsetzung der Maßnahme bereitgestellt. Da eine Rodung der Flächen im Vorfeld der baulichen Umsetzung notwendig ist und diese
wegen des Rodungsverbotes erst wieder im Oktober möglich sein wird, kann die bauliche Umsetzung im Wirtschaftsjahr 2021 nicht mehr erfolgen. Daher können die nicht benötigen Mittel in Höhe von T€ 520 ebenfalls zu Gunsten des Ansatzes „Kanalerneuerung
Inlinerverfahren“ (SK 072050) verlagert werden.

 

Bei Wirtschaftsplanaufstellung für das Wirtschaftsjahr 2022 werden für die Maßnahme
Kanalsanierung „Losheimer Straße“ (SK 072700) und für die Maßnahme Kaskadenbauwerk (SK 072760) erneut Mittel veranschlagt.

 

Das enge Zeitfenster zur Umsetzung der Maßnahme macht eine Vorberatung im
Hauptausschuss anstelle des Werksausschusses erforderlich.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Keine, da es sich hierbei lediglich um eine Verschiebung von Wirtschaftsplanmitteln handelt.

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Auswirkungen auf das Klima:

Keine

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