Beschlussvorlage - 2021/871

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der beantragten Änderung des Durchführungsvertrags wird zugestimmt.

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Sachverhalt

Der Vorhabenträger plant auf 2 Parzellen (382/20 und 382/21) auf denen gemäß dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan jeweils eine Doppelhaushälfte zulässig ist, so zu bebauen, dass eine Doppelhaushälfte mit jeweils 2 Wohnungen geplant wird und die 2 Doppelhaushälften über ein gemeinsames Treppenhaus erschlossen werden.

 

Des Weiteren plant der Vorhabenträger die Parzellen 382/15 und 382/14 zu vereinigen um die bauplanerischen Vorstellungen eines Kunden umsetzten zu können und ein Einfamilienhaus auf beide Parzellen zu bauen.

 

Die beantragte Änderung hat keine Auswirkungen auf die Festlegungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Hinter Fußhaus“. Weiterhin erfolgt durch die beiden vorgesehenen Maßnahmen, die keine Änderung bei der insgesamt im Baugebiet festgelegten Zahl der Wohnungen.

 

Die Verwaltung hat keine Bedenken gegen die beantragte Änderung.

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Anlagen

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