Grundstücksvorlage - 2021/849

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Dem Abschluss eines Gestattungsvertrages zwischen der Kreisstadt Merzig und dem NABU Merzig e.V. wird zugestimmt.

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Sachverhalt

Der NABU Merzig e. V. hat in Zusammenarbeit mit der Kreisstadt Merzig als Grundstückseigentümerin die Durchführung von Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen an einem Stillgewässer im Schwemlinger Vogelschutzgebiet geplant. Das Stillgewässer liegt auf dem städtischen Grundstück: Gemarkung Schwemlingen, Flur 9 Nr. 660.

 

Im Zuge der Maßnahme soll eine Flachwasserzone geschaffen werden. Hierzu wird ein Teil des städtischen Grundstückes: Gemarkung Schwemlingen, Flur 9 Nr. 661/1 mit genutzt.

 

Die genaue Projektbeschreibung und – skizze ist im Anhang beschrieben.

 

Die Durchführung der Maßnahme ist für den Herbst 2021 geplant.

 

Die Maßnahme wurde beim LUA angemeldet und genehmigt.

 

Die Verwaltung empfiehlt, für die Nutzung des o.g. Teilgrundstückes einen Gestattungsvertrag zwischen der Kreisstadt Merzig und dem NABU e.V. zu fertigen.

 

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Anlagen

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