Grundstücksvorlage - 2019/060-001

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Das Teilgrundstück in der Gemarkung Schwemlingen Flur 6 Nr. 30/15 mit den aufstehenden Gebäulichkeiten “ehemaliges Feuerwehrgerätehaus Schwemlingen” wird im Bieter- bzw. Interessenbekundungsverfahren zu einem Mindestverkaufspreis von 70.500,00 € zu den in dem Bekanntmachungstext dargestellten Kriterien zum Erwerb angeboten.

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Sachverhalt

Das erste Interessenbekundungsverfahren zum Verkauf des ehemaligen Feuerwehrgerätehauses im Stadtteil Schwemlingen wurde beendet. Gemäß des Stadtratbeschlusses vom 30.09.2020 soll nun das ehemalige Feuerwehrgerätehaus erneut öffentlich mit Vorgabe des Mindestverkaufspreises von 70.500,00 € im Interessenbekundungsverfahren angeboten werden.

 

Der Aufruf zur Interessenbekundung lautet:

 

Bekanntmachung

eines Aufrufes zur Interessenbekundung

„ehem. Feuerwehrgerätehaus“, Stadtteil Schwemlingen, Kreisstadt Merzig

 

Die Kreisstadt Merzig führt ein unverbindliches Interessenbekundungsverfahren, das ehemalige Feuerwehrgerätehaus“ im Stadtteil Schwemlingen der Kreisstadt Merzig betreffend, durch.

 

Es handelt sich um eine Teilfläche des Grundstückes Gemarkung Schwemlingen Flur 6 Nr. 30/15. Die Kreisstadt Merzig möchte die Teilfläche mit einer Größe von ca. 321 m² an einen Interessenten für eine gewerbliche Nutzung oder als private Lagerfläche o.Ä. verkaufen. Eine Nutzung als Wohnraum ist nicht genehmigungsfähig. Die konkrete gewerbliche Nutzung muss gegebenenfalls durch eine Bauvoranfrage geklärt werden und wird im Kaufvertrag festgeschrieben. Die Grundstücksteilfläche ist in dem beigefügten Lageplan markiert. Der Mindestkaufpreis beträgt 70.500,00 € zuzüglich der Vermessungskosten.

 

Folgende Unterlagen sind einzureichen:

 

  • Preisvorschlag zum Ankauf des Grundstückes
  • Erläuterung des Nutzungskonzeptes
  • Zahl der Arbeitsplätze
  • Erläuterung der geplanten zeitlichen Umsetzung
  • Optional: Nachweis der fachlichen Kompetenz (Referenzen) und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit

 

Die Interessenbekundungen einschließlich der Erläuterungen sind an die

 

Kreisstadt Merzig

- Gebäude- und Grundstücksmanagement –

Brauerstraße 5

66663 Merzig

 

in einem verschlossenen Umschlag/Paket zu richten. Als Betreff ist die folgende Bezeichnung gut lesbar auf dem Umschlag/Paket aufzubringen:

 

Bewerbung „ehem. Feuerwehrgerätehaus“ Schwemlingen

Sendung bitte nicht öffnen

 

Die Frist zur Abgabe endet am ________. Es gilt der Eingangsstempel.

 

Mehrfachbewerbungen einer Privatperson, einer Firma oder Firmen mit identischen Gesellschafter, Geschäftsführer o.Ä. sind nicht zulässig.

 

Die Interessenbekundungen sollen nach folgenden Kriterien und Gewichtungen bewertet werden:

 

Kaufpreis:        40 %

Nutzungskonzept:      40 %

Zahl der Arbeitsplätze:     20 %

 

Bei dem vorliegenden Interessenbekundungsverfahren handelt es sich nicht um eine Ausschreibung nach den Regeln des auf öffentliche Aufträge anwendbaren Vergaberechts, sondern um eine für die Kreisstadt Merzig unverbindliche Aufforderung zur Abgabe einer Interessenbekundung für den Verkauf des ehemaligen Feuerwehrgerätehauses. Die Kreisstadt Merzig behält sich das Recht vor, das Verfahren jederzeit abzubrechen und ggf. durch ein neues Verfahren zu ersetzen bzw. auf unbestimmte Zeit einzustellen. Die eingereichten Unterlagen verbleiben bei der Kreisstadt Merzig. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.

 

Den Bewerbern wird hinreichend Gelegenheit gegeben, sich von der Lage des Grundstückes, seiner Beschaffenheit und Eignung für das geplante Vorhaben zu überzeugen. Besichtigungstermine können nach Abstimmung mit den nachfolgenden Ansprechpartnern vereinbart werden.

 

Ansprechpartner sind:

 

Herr Stefan Mettler; E-Mail: s.mettler@merzig.de; Telefon: 06861/85-440

Frau Kirsten Rassier, E-Mail: k.rassier@merzig.de, Telefon: 06861/85-443

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Einnahmen in Höhe von mind. 70.500,00 €.

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Anlagen

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