Antrag - 2020/656

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

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Sachverhalt

Vom Antragsteller wurden mehrere Fragen zu Referenzflächen gestellt. Um diese beantworten zu können, wurde der Vorlage eine Karte als Anlage beigefügt, in der

 

  • die bestehenden Referenzflächen rot eingezeichnet sind
  • die Flächen, die von der Verwaltung als Referenzflächen zweckmäßig angesehen werden sind blau eingezeichnet
  • die im Antrag angesprochenen Flächenvorschläge des NABU sind grün dargestellt
  • überschneiden sich die Flächen, ist die Fläche mit einer zweiten Farbe eingekreist.

 

Auf den gestellten Antrag sieht der Fachbereich folgende Flächen (bisher: Referenzflächen, zukünftig im Rahmen der FSC-Einzelzertifizierung: Flächen mit besonderer Naturschutzfunktion und/oder sogenannte Naturwaldentwicklungsflächen ) als zweckmäßig an:

 

Merchingen, 215.a.2 und 215.d.O sowie 216.a.O und 216.x , teilweise ARB (außer regelmäßiger Betrieb)-Fläche, teilweise regelmäßig bewirtschaftete Fläche, Südhänge des Gipsberges angrenzend an das festgesetzte Naturschutzgebiet „Geißenfels“

 

Brotdorf, 301a, ARB-Fläche, Waldfläche rechtsseitig Ortsausgang Brotdorf in Richtung Bachem,

 

Merchingen, 111b, ARB-Fläche, mit Ausnahme des direkten Umfeldes des Kreuzes auf dem Galgenberg zum Erhalt der Sichtbarkeit des Kreuzes

 

Besseringen, 417.b.1, ARB-Fläche, Waldfläche unterhalb der Straße vom Sportplatz nach St. Gangolf in Richtung Saar. 

 

Bewertung der vom NABU Merzig e.V. mit Schreiben vom 2. September 2020 aufgeführten möglichen Flächen zur Kompensation der Referenzfläche in Abteilung 16 (Mühlental Bietzen/Menningen) :

 

 

Brotdorf, Abteilung 301a, ARB-Fläche, Waldfläche rechtsseitig Ortsausgang Brotdorf in Richtung Bachem, Diese Fläche ist aus Sicht des Fachbereiches als Ersatzfläche geeignet. 

 

Merchingen, 111b, ARB-Fläche. Diese Fläche ist aus Sicht des Fachbereiches als Ersatzfläche geeignet. Eine zu noch definierende Fläche um das historische Kreuz auf dem Galgenberg sollte festgelegt werden damit das Kreuz weiter sichtbar bleibt.

 

Merzig, Merchingen, Abteilungen 215 und 216 (Nordhang), teilweise ARB-Flächen, teilweise Flächen im regelmäßigen Betrieb. Diese Fläche ist aus Sicht des Fachbereiches wegen der hohen Freizeitnutzung nicht geeignet.

 

Hilbringen, Abteilung 501 (Seitert), Fläche im regelmäßigen Betrieb. Diese Fläche ist aus Sicht des Fachbereiches wegen der hohen Freizeitnutzung nicht geeignet.

 

Der Antragsteller hat weiter um Darstellung gebeten inwieweit aus fachlicher Sicht größere Waldgebiete in Gänze aus der Nutzung ausgenommen werden können.

 

Die Entscheidung ob und in welchem Maße Waldflächen genutzt oder nutzungsfrei bleiben sollen spiegelt den Eigentümerwillen wider. Die Aspekte des Für und Wider einer solchen Entscheidung müssen gegeneinander abgewogen werden.

 

Werden Waldflächen nutzungsfrei gestellt, kann dies positive Wirkungen dergestalt entfalten, dass der Natur- und Umweltschutz regional verstärkt wird. Auch die Naherholung kann gestärkt werden, wenn die vorhandenen Wegestrukturen weiterhin aufrechterhalten und gepflegt werden.  

 

Andererseits sind wir alle auf Holzprodukte, von Papier in jeglicher Form, über Produkte aus Holz gewonnenen Zellstoffen, Möbeln, Baumaterialien usw. bis hin zu Nahrungsmitteln (u.a.Vanillin) angewiesen. Holz als nachwachsender Rohstoff stellt einen klimaneutralen Energieträger dar. In Holzprodukten erfolgt über die Dauer ihrer Nutzung eine Zwischenspeicherung von CO-2.

 

Die Bereitstellung von Holz ist für unser tägliches Leben erforderlich. Es stellt dann auch den Eigentümerwillen dar wie das notwendige Holz zur Verfügung gestellt wird. Regional, unter der dem Einfluss des Eigentümers? Oder interessiert letztlich nur die Bereitstellung der fertigen Produkte? Ohne Rücksicht darauf wo und wie der Rohstoff bereitgestellt wird (teilweise ungeordnet, kriminell, umweltzerstörend, klimabelastend durch lange Transportwege, ökologisches Gewissen)?

 

Von Seiten des Fachbereiches wird vorgeschlagen den im Rahmen der naturnahen Waldbewirtschaftung eingeschlagenen Weg der integrativen Waldbewirtschaftung weiter zu verfolgen statt größere Waldgebiete in Gänze von der Nutzung freizustellen (segregativer Ansatz der Waldbewirtschaftung). Durch das Trittsteinkonzept aus Totholz und Biotopbäumen wird nachgewiesen die Artenvielfalt in den bewirtschafteten Flächen gefördert.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

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Auswirkungen auf das Klima:

 

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Anlagen

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