Informationsvorlage - 2025/0726

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Nach dem Tod von Frau Claudia Weiten wird gemäß des vom Gemeindewahlausschuss festgestellten Ergebnisses der Ortsratswahl Herr Matthias Kautenburger in den Ortsrat Merzig berufen.

 

Gemäß § 74 in Verbindung mit § 33 Abs. 2 KSVG wird Herr Matthias Kautenburger in öffentlicher Sitzung durch Handschlag zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Ausübung seines Amtes und zur Verschwiegenheit verpflichtet.

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